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Getrenntsammlung und Kompostierung von Bioabfällen im Land Brandenburg

Einen großen Anteil am Abfallaufkommen im Land Brandenburg haben die Bioabfälle. Sie sollen auch künftig weitgehend kompostiert werden. Von den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wurden entsprechende Konzepte ausgearbeitet. In einigen Kreisen laufen vielversprechende Projekte. Durch die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen lässt sich die Restmüllmenge wirksam verringern. Da der Restmüll ab 2005 vor der Ablagerung auf Deponien einer kostenintensiven Behandlung unterzogen werden muss, bedeutet die Reduzierung auch für die Bürger einen finanziellen Vorteil.

Bei der Kompostierung werden organische Abfälle zu hochwertigem Kompost abgebaut. Zu den Bioabfällen gehören z. B. organische Küchenabfälle, Abfälle aus der Lebensmittelherstellung und Gartenabfälle. Durch die Kompostierung wird dem im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgegebenen Gebot der Abfallverwertung entsprochen. Auch andere rechtliche Regelungen betreffen organische Abfälle. So ist entsprechend der Brandenburgischen Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht mehr zulässig. Hinzu kommt die Forderung der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), dass ab 1. Juni 2005 keine organischen Anteile mehr im abzulagernden Restmüll vorhanden sein dürfen.

Die Landkreise, kreisfreien Städte und Abfallzweckverbände sind daher als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Vorgaben Rechnung tragen. Die Maßnahmen sind auf die Bedingungen eines Flächenlandes sowie auf die regionalen Gegebenheiten auszurichten, um vor allem auch eine nutzerfreundliche und kostenverträgliche Entsorgung zu gewährleisten. Entsprechende Aussagen dazu sind in den Abfallwirtschaftskonzepten aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger enthalten. Unterstützt wurden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch die vom Umweltministerium erarbeiteten "Rahmenanforderungen an Konzepte zur Verwertung biogener Abfälle".

Die Anforderungen an den Einsatz der erzeugten Komposte auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden werden durch die Bioabfallverordnung des Bundes geregelt.

Für das Land Brandenburg ist die dezentrale Kompostierung aufgrund der geringen Besiedlungsdichte und der struktur- und nährstoffarmen Böden von besonderer Bedeutung. Dadurch können einerseits ein hochwertiges Bodenverbesserungsmittel produziert und andererseits das Gefährdungspotential der Deponien verringert werden. Daher gilt es, die Kompostierung flächendeckend auszubauen. Dies bedeutet eine optimierte Kombination der Eigenkompostierung, der dezentralen Erfassung und Kompostierung von Überschussmengen an Pflanzenabfällen im ländlichen Bereich und der Einführung der Biotonne in dichtbesiedelten städtischen Gebieten.

Es wird davon ausgegangen, dass die getrennte Erfassung und Kompostierung von Bioabfällen im Zusammenhang mit der ab 2005 erforderlichen Restabfallbehandlung weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Eigen- und Gemeinschaftskompostierung

Der Eigenkompostierung kommt dabei ein hoher abfallwirtschaftlicher Stellenwert zu. Durch sie gelangen erhebliche Mengen an Pflanzen- und Küchenabfällen gar nicht erst in den Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung.

Wegen der vorhandenen großen Verbreitung der Eigenkompostierung im Land Brandenburg gilt es vor allem, die bereits bestehenden Aktivitäten zu bewahren und zu fördern. Darüber hinaus sollte sich die Eigenkompostierung nicht allein auf Haushaltungen beschränken, sondern zunehmend bei gewerblichen Anfallstellen (z. B. in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, in Krankenhäusern usw.) eingeführt werden. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden seit einigen Jahren an vier solcher Anfallstellen so die kompostierfähigen Materialien verwertet, im Landkreis Uckermark wird in der Kreisverwaltung eine derartige Kompostierung durchgeführt.

Eine spezifische Form der Eigenkompostierung ist die Gemeinschaftskompostierung. Diese Form der Kompostierung gewinnt in Siedlungsgebieten, in denen Eigenkompostierung nicht möglich ist, zunehmend an Bedeutung. Dabei werden biogene Abfälle auf Gemeinschaftskompostplätzen gesammelt.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat die Gemeinschaftskompostierung als wesentliches Element in sein Bioabfallkonzept integriert.

Pflanzenabfälle, deren Entsorgung aus Gründen der Art und Menge durch Eigen- oder Gemeinschaftskompostierung nicht möglich ist, können in jedem Fall zu gewerblich betriebenen Kompostierungsanlagen (derzeit 100 Anlagen im Land Brandenburg) oder entsprechenden Annahmestellen gebracht werden. Zusätzlich zu diesem Bringsystem haben viele Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet, die überwiegend saisonal zum Einsatz kommen (z. B. Weihnachtsbaumsammlung, Laubsäcke).

Biotonne

Über die Biotonne werden in den Kreisen Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark und den kreisfreien Städten Brandenburg/Havel und Frankfurt/Oder Bioabfälle erfasst. Insgesamt sind ca. 260.000 Einwohner an diese Art der Bioabfallsammlung angeschlossen.

Die Sammlungen erfolgen überwiegend in Teilgebieten städtischer Bereiche der Entsorgungsgebiete. Die höchsten Anschlussgrade werden in den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Brandenburg/Havel mit 90 Prozent bzw. 68 Prozent erreicht. 

Der Einsatz von Biotonnen durch weitere Entsorgungsträger erfolgt vorerst im Rahmen von Versuchsprojekten, in deren Auswertung die Entscheidung über die Weiterführung dieses Erfassungssystems getroffen wird.

Bei allem Anstoß, den die Biotonne durch die teilweise Geruchsbelästigung gerade während der Sommerzeit erregt, sollte nicht übersehen werden, dass die Biotonne eine sehr sinnvolle abfallwirtschaftliche Maßnahme ist. Bioabfälle können verwertet werden. So wird beispielsweise die im Handel angebotene Gartenerde auch durch die Kompostierung und Weiterverarbeitung von Bioabfällen erzeugt. So können wertvolle Moore, die sonst für die Herstellung der Gartenerde gebraucht werden, vor der Zerstörung bewahrt werden. Die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen führt auch zur Minderung der Umweltbeeinträchtigungen, die von den im Land Brandenburg gelegenen Deponien ausgehen. Gerüche, Deponiegasbildung und organische Sickerwasserbelastung sind überwiegend auf den biologischen Abbau der organischen Abfallbestandteile zurückzuführen. Deshalb müssen laut der Ablagerungsverordnung 1)  des Bundes ab 2005 Abfälle vor der Ablagerung so behandelt werden, dass sie praktisch überhaupt keine biologisch abbaubaren Bestandteile mehr enthalten. Und bereits seit 1999 muss entsprechend der TA Siedlungsabfall 2)  der Anteil „nativorganischer“ Abfälle am Deponiegut, also der Bioabfall, drastisch verringert werden.

Dabei ist es den Deponiebetreibern freigestellt, die Anforderung durch einfache Methoden der Abfallbehandlung oder, in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, durch die Getrenntsammlung von Bioabfällen zu erfüllen. Es ist jedoch Aufgabe des Landesumweltamtes Brandenburg, als für die Umsetzung der Bundesvorschrift zuständige Behörde, die gesetzlichen Anforderungen auf den Deponien umzusetzen und die von den Deponien ausgehenden Beeinträchtigungen zu mindern. 

Ergänzung zur Klimaschutzproblematik:

Die getrennt erfassten Bioabfälle werden in den 110 Verwertungsanlagen des Landes behandelt. Würde man diese Abfälle einfach deponieren, entstünden durch die Umsetzungsvorgänge im Deponiekörper u. a. erhebliche Mengen Methan. Methan besitzt ein vielfach höheres Treibhauspotential als Kohlendioxid. Es ist also auch der getrennten Erfassung der Bioabfälle zu verdanken, dass die jährliche Neubildung des klimaschädigenden Deponiegases, das immerhin zu 55 Prozent aus Methan besteht, seit 1997 rückläufig ist.

1) Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001, BGBl. 2001, Teil I, Nr. 40, S. 305
2)  Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai 1994, Bundesanzeiger Nr. 99a

12.04.2006

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 52, Andreas Müntner, Tel.: 0331/ 866 -7306, Fax: 0331/ 866 -7241, E-Mail: Andreas.Muentner@MUGV.Brandenburg.de