
Eingriffsregelung:
Erfolgskontrollen des MLUV
Seit 1999 führt die oberste Naturschutzbehörde jährlich eine stichprobenhafte Untersuchung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschiedlicher Vorhaben durch und stellt diese im Rahmen einer Landschaftsschau Behörden, interessierten Vorhabensträgern und Planern vor.
Ziel der Kontrollen ist es, ein breites Spektrum verschiedener Maßnahmentypen exemplarisch zu prüfen und daraus Erfahrungen für die Praxis (unter anderen Erfolgswahrscheinlichkeit bestimmter Maßnahmen, Pflegeerfordernisse, Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen) abzuleiten.
Weiter dienen die Erhebungen von Defiziten bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen als Grundlage für die Etablierung besser greifender Vollzugsregelungen. Nicht zuletzt können durch den fachlichen Austausch und die konkrete Anschauung von umgesetzten Maßnahmen während der Landschaftsschau Erfordernisse und Probleme diskutiert werden.
Die Ergebnisse stehen als Download zur Verfügung.
- Handlungsanleitung Biotopschutz nach § 32 BbgNatSchG und Eingriffsregelung (2002)
- Handlungsanleitung für die Durchführung von Erfolgskontrollen (2001)
- Handlungsanleitung zur Sicherstellung des Maßnahmenerfolgs (2000)
- Bericht 2000
- Bericht 1999
29.09.2006
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 44, Richard Nothdorf, Tel.: 0331/ 866 -7054, E-Mail: Richard.Nothdorf@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken