Überwachung von Luftqualität - Feinstaub
Partikelfilter schützen vor Feinstaub
Seit Anfang Januar 2005 gelten für die EU-Staaten Grenzwerte für Feinstäube. Auch in Brandenburgs Städten wird daran gearbeitet, die Feinstaub-Belastungen, die als Risikofaktor für Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen gelten, zu reduzieren. Der Straßenverkehr ist bei Feinstaub mit 45 bis 65 Prozent an den gemessenen Spitzenbelastungen beteiligt. Die meisten Partikel pusten Dieselmotoren in die Luft. Bis 2008 will die deutsche Automobilindustrie Partikelfilter in alle neuen Dieselfahrzeuge einbauen.
Feinstäube, die durch den Straßenverkehr und andere Quellen hervorgerufen werden, können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen. Eine Reduzierung des Feinstaubs ist gerade im Hinblick auf die gesundheitliche Relevanz für die Bevölkerung, insbesondere für Früh- und Neugeborene und gesundheitlich vorgeschädigte Menschen, wie Asthmatiker, erforderlich.
Derzeit werden Luftreinhaltepläne für die Städte Frankfurt (Oder), Cottbus und Bernau erarbeitet. Diese liegen zum Oktober 2005 vor. Für die Stadt Nauen liegt ein Luftreinhalteplan seit August 2004 vor. In ihm sind konkrete Maßnahmen genannt, die bereits ergriffen wurden oder ergriffen werden sollen, um in Nauen die Grenzwerte für Feinstaub dauerhaft einhalten zu können.
Partikelfilter schnell einführen
Die Verwendung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen könnte die Immissionskonzentration der lungengängigen Partikeln in Deutschland um 3 Mikrogramm je Kubikmeter senken. Die Lebenserwartung der Bevölkerung würde sich dadurch durchschnittlichen um ein bis drei Monate erhöhen.
Dieselfahrzeuge sind schnellstmöglich standardmäßig mit Partikelfiltern auszustatten. Das bedeutet, Neufahrzeuge müssen serienmäßig Partikelfiltersysteme und Altfahrzeuge entsprechende Nachrüstsysteme erhalten.
Ziel ist, die durch EU- und Bundesrecht festgelegten Grenzwerte für Feinstaub (Jahresmittelwert 40 Mikrogramm je Kubikmeter; Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm je Kubikmeter an höchstens 35 Tagen im Jahr) im Land Brandenburg einzuhalten und dadurch eine Minderung des gesundheitlichen Risikos zu erreichen.
Gefahr für die Gesundheit
Für die gesundheitlichen Auswirkungen von Partikeln sind sowohl ihre Größe, ihre Form als auch ihre chemische Zusammensetzung von großer Bedeutung. Je kleiner die Teilchen sind, desto weiter können sie in die Atemwege vordringen. Während Teilchen mit einem Durchmesser von mehr als 10 Mikrometer nur die Nasenschleimhäute und den Rachen erreichen und in der Regel wieder ausgehustet werden, können kleinere Partikel bis in die Lunge und Bronchien gelangen. Ultrafeine Teilchen mit einem Durchmesser kleiner 0,1 Mikrometer können durch die Lunge in die Blutbahn, ins Gewebe und den ganzen Körper dringen.
Nasennebenhöhlenentzündungen, Bronchitis, Asthma, Lungenkrebs sowie Herz-Kreislauferkrankungen gehören zu den am häufigsten festgestellten Krankheitsbildern. Das Erkrankungsrisiko erhöht sich bei Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege, wie Asthmatiker, und sehr jungen und sehr alten Menschen.
Weitere Informationen:
Aktuelle Luftgütedaten Partikel
Grenzwerte
Gesundheitliche Auswirkungen von Partikeln
Feinstaub (Informationen des Bundesumweltministeriums)
28.04.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 53, Lutz Schaefer, Tel.: 0331/ 866-7365, Fax: 0331/ 866-7241, E-Mail: Lutz.Schaefer@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken