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Orangenhaubenkakadu (Foto: Landesumweltamt, Ref. Landschaftsentwicklung und CITES)

Artenschutzvollzug / CITES

CITES - Überwachung des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten

Die Bestände zahlreicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel mit lebenden und toten Exemplaren sowie aus diesen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen bedroht. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, abgekürzt CITES - ist seit 1973 die völkerrechtliche Grundlage für den Schutz der gefährdeten Arten durch die Kontrolle des internationalen Handels. Über 170 Nationen weltweit darunter die gesamte Europäische Gemeinschaft sind Mitgliedstaaten von CITES und setzen gemäß den Vorgaben der Konvention Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen für mehr als 350.000 Tier- und Pflanzenarten Ausbeutung um.

Das Ziel von CITES ist es, den Handel mit Exemplaren geschützter Arten durch ein System von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Vermarktungsgenehmigungen zu kontrollieren und die Artenschutzkriminalität zu bekämpfen. Letztlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen durch sein Kaufverhalten einen Beitrag zum Arterhalt oder zum Ausverkauf der Arten zu leisten.

CITES
Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora
  • Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des internationalen Handels
  • Unmittelbar geltende EG- Artenschutzbestimmungen und das Bundesnaturschutzgesetz mit der Bundesartenschutzverordnung setzen den rechtlichen Rahmen.
  • Für zahlreiche Wirbeltierarten bestehen Meldepflichten.
  • Der Handel mit streng geschützten Arten unterliegt der EG-rechtlichen Vermarktungsgenehmigungspflicht.
  • Kennzeichnungs- und Nachweispflichten für Besitz und Handel geschützter Arten sind zu beachten.

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) die zuständige Behörde für den Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Eine Broschüre des LUGV informiert über alles Wissenswerte zum Thema CITES. Hinweise für Halter und Händler von Exemplaren geschützter Arten sowie die jeweiligen Vorschriften im Detail sind dem Einleger zur Broschüre zusammengefasst.
weitere Informationen CITES Kurzinfos bietet das Faltblatt "Hinweise für den Handel und die Haltung besonders geschützter Tierarten"

weitere Informationen  Broschüre "CITES – Gegen den Ausverkauf der Arten"
weitere Informationen  Einleger zur Broschüre
 

Das Formular zur Anmeldung des aktuellen Tierbestandes meldepflichtiger Wirbeltiere ist zum Download oder ausdrucken bereitgestellt unter:

weitere Informationen  Tierbestandsmeldeformular
weitere Informationen  Nachweisformular

Ihre Ansprechpartner im LUGV zu Antragsverfahren, Nachweispflichten, Bescheinigungen, Meldung und Kennzeichnung CITES relevanter Arten sind:

Karin Schenck Vögel 033 201/ 442 -218
Juliane Liehr Reptilien (Halternamen A-H), Zootiere, Säugetiere 033 201/ 442 -215
Bernd Böhme Reptilien (Halternamen I-P), Haltungsfragen Reptilien, Wirbellose  033 201/ 442 -217
Ines  Pieritz Reptilien (Halternamen Q-Z)  033 201/ 442 -213
Jörg Lippert Greifvögel, Teile und Erzeugnisse 033 201/ 442 -216
Frank Plücken   Grundsatzfragen CITES 033 201/ 442 -214
Fax: 033 201/ 442 -631

Texte der auch im Land Brandenburg unmittelbar geltenden EG-Vorschriften zum Artenschutz, insbesondere der EG-Artenschutzverordnung 338/97, der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen und Importstoppverordnung sind zu finden unter:
weitere Informationen  Wildlife Trade in EU

Eine Liste von im Land Brandenburg wildlebend vorkommender besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten ist hier verfügbar.

weitere Informationen  Liste im Land Brandenburg wildlebend vorkommenden besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten
        Stand: April 2009 (Excel-Datei)  Erläuterungen zur Liste (PDF-Datei)

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Bundesnaturschutzgesetz
weitere Informationen  Bundesartenschutzverordnung
weitere Informationen  Bundesamtes für Naturschutz
weitere Informationen  Artenschutz-Datenbank WISIA
weitere Informationen  CITES Informationen
weitere Informationen  Internationaler Tag des Artenschutzes
weitere Informationen  Tierhaltung ist Verantwortung (Hinweise vor dem Kauf von Tieren)



02.01.2012

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat Ö 1 - Landschaftsentwicklung / CITES, Frank Plücken, Tel.: 033 201/ 442-214, Fax: 033 201/ 442-662, E-Mail: Frank.Pluecken@LUGV.Brandenburg.de