
Artenschutzvollzug / CITES
CITES - Überwachung des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
Die Bestände zahlreicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel mit lebenden und toten Exemplaren sowie aus diesen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen bedroht. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, abgekürzt CITES - ist seit 1973 die völkerrechtliche Grundlage für den Schutz der gefährdeten Arten durch die Kontrolle des internationalen Handels. Über 170 Nationen weltweit darunter die gesamte Europäische Gemeinschaft sind Mitgliedstaaten von CITES und setzen gemäß den Vorgaben der Konvention Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen für mehr als 350.000 Tier- und Pflanzenarten Ausbeutung um.
Das Ziel von CITES ist es, den Handel mit Exemplaren geschützter Arten durch ein System von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Vermarktungsgenehmigungen zu kontrollieren und die Artenschutzkriminalität zu bekämpfen. Letztlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen durch sein Kaufverhalten einen Beitrag zum Arterhalt oder zum Ausverkauf der Arten zu leisten.
| CITES Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora
|
Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) die zuständige Behörde für den
Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften
zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Eine
Broschüre des LUGV informiert über alles Wissenswerte zum Thema CITES. Hinweise für Halter und Händler von Exemplaren geschützter Arten sowie die
jeweiligen Vorschriften im Detail sind dem Einleger zur Broschüre zusammengefasst.
CITES Kurzinfos bietet das Faltblatt
"Hinweise für den Handel und die Haltung besonders geschützter Tierarten"
Broschüre "CITES – Gegen den Ausverkauf der Arten"
Einleger zur Broschüre
Das Formular zur Anmeldung des aktuellen Tierbestandes meldepflichtiger Wirbeltiere ist zum Download oder ausdrucken bereitgestellt unter:
Tierbestandsmeldeformular
Nachweisformular
Ihre Ansprechpartner im LUGV zu Antragsverfahren, Nachweispflichten, Bescheinigungen, Meldung und Kennzeichnung CITES relevanter Arten sind:
| Karin Schenck | Vögel | 033 201/ 442 -218 |
| Juliane Liehr | Reptilien (Halternamen A-H), Zootiere, Säugetiere | 033 201/ 442 -215 |
| Bernd Böhme | Reptilien (Halternamen I-P), Haltungsfragen Reptilien, Wirbellose | 033 201/ 442 -217 |
| Ines Pieritz | Reptilien (Halternamen Q-Z) | 033 201/ 442 -213 |
| Jörg Lippert | Greifvögel, Teile und Erzeugnisse | 033 201/ 442 -216 |
| Frank Plücken | Grundsatzfragen CITES | 033 201/ 442 -214 |
| Fax: 033 201/ 442 -631 | ||
Texte der auch im Land Brandenburg unmittelbar geltenden EG-Vorschriften zum Artenschutz, insbesondere der
EG-Artenschutzverordnung 338/97, der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen und Importstoppverordnung sind
zu finden unter:
Wildlife Trade in EU
Eine Liste von im Land Brandenburg wildlebend vorkommender besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten ist hier verfügbar.
Liste im Land Brandenburg wildlebend
vorkommenden besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten
Stand: April 2009 (Excel-Datei)
Erläuterungen zur Liste (PDF-Datei)
Weitere Informationen:
Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung
Bundesamtes für Naturschutz
Artenschutz-Datenbank WISIA
CITES Informationen
Internationaler Tag des Artenschutzes
Tierhaltung ist Verantwortung (Hinweise vor dem Kauf von Tieren)
02.01.2012
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat Ö 1 - Landschaftsentwicklung / CITES, Frank Plücken, Tel.: 033 201/ 442-214, Fax: 033 201/ 442-662, E-Mail: Frank.Pluecken@LUGV.Brandenburg.de


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