BSE-Fälle in Brandenburg
(Chronologische Gliederung nach Jahr/Fall)

1. Fall
Am 26. Januar 2001 wurde für ein im niedersächsischen Nordhorn geschlachtetes Rind aus dem Landkreis Havelland durch ein Hamburger Labor zunächst ein BSE-Verdacht ausgesprochen. Der Herkunftsbestand wurde sofort gesperrt. Betroffen waren 449 Tiere, davon 316 Milchkühe, 3 Bullen, 59 Jungrinder und 71 Kälber. Bei den Futtermitteln wurden Proben gezogen. Alle Proben waren frei von Tiermehl und Tierfett.
Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen bestätigte am 31. Januar 2001 die BSE-Erkrankung bei der 1996 in Brandenburg
geborenen Kuh.
Die gesamte Herde wurde am 8. Februar 2001 getötet und unschädlich beseitigt. Bei sämtlichen Tieren wurden für BSE-Tests Proben entnommen, die alle negativ waren.
2. Fall
Am 3. August 2001 wurde im Landkreis Uckermark der zweite BSE-Fall im Land Brandenburg amtlich festgestellt. Ein Test der Tübinger Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere hatte das BSE-typische Prion-Protein nachgewiesen. Das infizierte Rind wurde fünf Jahre zuvor in Mecklenburg-Vorpommern geboren und dort bis zum Verkauf an den brandenburgischen Betrieb gehalten. Das Tier stand in dem uckermärkischen Betrieb lediglich 14 Tage. Aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit in diesem Betrieb konnte dieser als Quelle der Infektion ausgeschlossen werden.
Im Unterschied zum ersten BSE-Fall im Landkreis Havelland bestand in diesem Fall kein Anlass zur Tötung des Bestandes.
3. Fall
Am 28. Dezember 2001 wurde im Landkreis Oberhavel bei einem Rind BSE amtlich festgestellt. Der betroffene Teilbestand wurde sofort gesperrt. Bei dem Rind handelte es sich um ein fast 6 Jahre altes und in dieser Anlage geborenes Tier. Es wurde geschlachtet, ohne dass Anzeichen einer Erkrankung vorlagen. Die vorgeschriebene Gehirnprobe wurde im Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Frankfurt (Oder) untersucht und im BSE-Schnelltest positiv getestet. Dieses Ergebnis wurde durch die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere bestätigt.
Bei der weiteren Recherche wurden alle Rinder der Geburts- und Fütterungskohorte des betroffenen Rindes ermittelt, insgesamt 76 Tiere, die im Zeitraum von 12 Monaten vor und 12 Monate nach dem erkrankten Rind im Bestand geboren wurden. Diese Tiere sowie vier direkte Nachkommen wurden vorsorglich getötet und unschädlich beseitigt. Die bei den getöteten Rindern entnommenen Gehirnproben erwiesen sich als BSE-negativ.
Nach abgeschlossener Reinigung und Desinfektion konnten die Sperrmaßnahmen zum 4. Januar 2002 aufgehoben werden.
4. Fall
Bei einem am 9. Januar 2002 verendeten Rind aus einem Landwirtschaftsbetrieb im Landkreis Teltow-Fläming erwies sich die Untersuchung einer Stammhirnprobe im Landesamt für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Laborbereich Potsdam, als BSE-positiv. Der Bestand im Landkreis Teltow- Fläming wurde gesperrt. Der Befund wurde von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere am 19. Januar bestätigt.
Bei dem verendeten Rind handelt es sich um ein über sechseinhalb Jahre altes Tier, das in diesem Bestand geboren wurde. Die Milchkuh war im hochtragenden Stadium ohne Symptome, die für BSE sprechen, verendet. Gemäß der EU-Regelungen wurden die Geburts- und Fütterungskohorte sowie die direkten Nachkommen des verendeten Rindes getötet. Dabei handelte es sich um 3 Nachkommen und 37 Kohortentiere. Die bei den getöteten Rindern entnommenen Gehirnproben waren BSE-negativ. Damit handelt es sich auch bei diesem BSE - Ausbruch um eine Einzeltiererkrankung im Bestand.
Nach abgeschlossener Reinigung und Desinfektion konnten die Sperrmaßnahmen am 24. Januar 2002 aufgehoben werden.
5. Fall
Am 20. August 2002 wurde bei einem Rind aus den Landkreis Dahme-Spreewald durch die BFAV Insel Riems ein positiver BSE-Befund festgestellt. Die Milchkuh war am 13. August krank geschlachtet worden, ohne dass Symptome auf BSE hinwiesen. Das Rind war 1994 in der Prignitz geboren worden. Aus dem Rinderpass geht hervor, dass die Mutter eine tschechische Nummer trug. Für drei noch lebende Rinder aus der Geburtkohorte wurde die amtliche Tötung angeordnet.
6. Fall
Bei einem Rind aus dem Landkreis Uckermark wurde am 18. November 2002 BSE amtlich festgestellt.
Das Tier wurde 1996 in den Niederlanden geboren und im April 2002 mit 22 weiteren Rindern in die Uckermark verbracht. Am 05. November 2002 wurde bei dem Rind im Rahmen einer Schlachttieruntersuchung ein gestörtes Allgemeinbefinden festgestellt. Daraufhin erfolgte die Tötung und Ablieferung bei der Tierkörperbeseitigungsanlage Malchin, wo eine Gehirnprobe für den BSE-Test entnommen und im Untersuchungsamt Rostock mit positivem Befund untersucht wurde. Der Befund wurde durch die BFAV Riems bestätigt.
Auf Weisung des Amtstierarztes wurde die Kohorte (23 Tiere), die aus dem selben holländischen Betrieb stammten getötet. Die Untersuchungen der getöteten Rinder verliefen alle mit BSE-negativem Befund.
Somit konnte nach abgeschlossener Reinigung und Desinfektion die Bestandssperre vom zuständigen Amtstierarzt am 21. November 2002 aufgehoben werden.
Dieser BSE-Fall ist statistisch den Niederlanden zuzuordnen, da das infizierte Rind erst seit April 2002 in Brandenburg stand und die Infektion somit in den Niederlanden erfolgt sein muss.
7. Fall
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde bei einer am 9. Dezember 2002 getöteten sechs Jahre alten Milchkuh bei der routinemäßigen Untersuchung BSE amtlich festgestellt. Der Nachweis von BSE-Prionen-Protein im Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Frankfurt (Oder) ist vom nationalen BSE-Referenzzentrum Insel Riems bestätigt worden.
Im Umfeld des betroffenen Rindes wurden 132 Kohortentiere sowie zwei direkte Nachkommen ermittelt, die am 4. Januar 2003 vorsorglich getötet wurden.
Die bei den getöteten Rindern entnommenen Gehirnproben erwiesen sich als BSE-negativ.
8. Fall
Bei einem am 24. September 2003 in einem niedersächsischen Schlachthof geschlachteten Rind aus der Prignitz wurde BSE festgestellt. Das betroffene Rind wurde am 23.Dezember 1995 im
Herkunftsbestand geboren.
Der Bestand wurde nach Bekanntwerden des Verdachtes sofort gesperrt.
Im Ergebnis der epidemiologischen Ermittlungen wurden zwei Nachkommen festgestellt, wovon einer zu Forschungszwecken der Universität Göttingen zur Verfügung gestellt wurde. Der zweite Nachkomme
wurde am 30. September 2003 getötet.
Nach erfolgter Reinigung und Desinfektion konnte die Sperre des Betriebes am 08. Oktober 2003 wieder aufgehoben werden.
9. Fall
Am 26. September 2003 verendete ein Rind im Landkreis Oberhavel. Das Rind wurde am 24. Dezember 1999 geboren. Bei der Untersuchung durch das LVL Frankfurt (Oder) wurde ein BSE-positives Ergebnis ermittelt, welches vom Nationalen Referenzlabor Riems bestätigt wurde.
Der Bestand mit 364 Rindern wurde nach Bekanntgabe des Verdachtes umgehend gesperrt und die Kohorte ermittelt.
Am 16. Oktober 2003 erfolgte die Tötung und unschädliche Beseitigung der Kohorte (61 Tiere) sowie eines Nachkommen des an BSE erkrankten Rindes.
Nach erfolgter Reinigung und Desinfektion konnte die Sperre des Betriebes am 21. Oktober 2003 wieder aufgehoben werden.
10. Fall
Bei einem am 10.November 2003 in NRW geschlachteten Rind aus dem Landkreis Uckermark wurde in einer im Rahmen der Schlachttieruntersuchung entnommenen Gehirnprobe im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt
Detmold BSE-Prion-Protein nachgewiesen. Das Ergebnis wurde durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere am 14. November 2003 bestätigt. Nach Ermittlung der Kohortentiere und Nachkommen
und der vorsorglichen Tötung von 52 Tieren im Bestand konnte nach erfolgter Reinigung und Desinfektion die Sperre des Betriebes am 03. Dezember 2003 wieder aufgehoben werden.
Die bei der Tötung der Kohortentiere entnommenen Proben erzielten ein negatives Ergebnis.
11. Fall
Durch den Amtstierarzt des Landkreises Uckermark wurde am 04. Mai 2004 bei einem Rind BSE amtlich festgestellt. Das Tier war zuvor wegen einer Fraktur euthanasiert worden und unterlag in der Tierkörperbeseitigungsanstalt
der routinemäßigen BSE-Beprobung.
Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen wurden 156 Tiere der Geburts- und Fütterungskohorte sowie der direkten Nachkommen identifiziert, die getötet werden mussten. Deren
Untersuchungsergebnisse zeigten ausnahmslos einen negativen Befund, so dass die Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben werden konnten.
12. Fall
Bei einer am 28.10.2004 notgeschlachteten Kuh, geboren am 09. Juli 1998, gehalten in einem Bestand im Landkreis Oder - Spree ist im Landeslabor Brandenburg BSE-Protein nachgewiesen worden. Der Befund
wurde am 03. November 2004 durch das Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Die amtliche Feststellung erfolgte am 03. November 2004.
Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlung wurden 35 Kohortentiere sowie 2 direkte Nachkommen im Bestand ermittelt, die getötet wurden. Weitere 20 Rinder wurden über Viehhändler in die Niederlande
verkauft, die Behörden wurden informiert.
Die Untersuchungsergebnisse der getöteten Tiere zeigten ausnahmslos negative Befunde, so dass die Sperrmaßnahmen am 11. November 2004 aufgehoben werden konnten.
13. Fall
Bei einem am 27. Oktober 2004 notgetöteten weiblichen Rind, geboren am 16. Januar 1999 in einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern, in einem Bestand im Landkreis Prignitz seit dem 3. Mai 1999 gehalten, wurde
durch das Landeslabor Brandenburg Prion-Protein nachgewiesen. Der Befund wurde am 05. November 2004 durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Daraufhin erfolgte die amtliche Feststellung am
08. November 2004.
16 Rinder der ermittelten Kohorte wurden in andere Mitgliedstaaten verbracht, die Behörden wurden informiert.
Im betroffenen Bestand wurden 2 Kohortentiere sowie 3 direkte Nachkommen ermittelt und getötet. Die Untersuchungsergebnisse der getöteten Rinder sind negativ. Die Sperrmaßnahmen konnten aufgehoben
werden.
Bei einer am 01. Februar 2005 geschlachteten Kuh, geboren am 04. November 2000, gehalten in einem Bestand in der Uckermark ist im Landeslabor Brandenburg BSE-Protein nachgewiesen worden. Der Befund wurde am
03. Februar 2005 durch das Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Die amtliche Feststellung erfolgte am 04. Februar 2005.
Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlung wurden 554 Kohortentiere sowie 2 direkte Nachkommen im Bestand ermittelt, die getötet wurden.
Die Untersuchungsergebnisse der getöteten Tiere zeigten ausnahmslos negative Befunde.
Nach abgeschlossener Reinigung und Desinfektion konnten somit die Sperrmaßnahmen am 16. Februar 2005 aufgehoben werden.
15. Fall
Am 21. April 2005 wurde eine Kuh aus einem Bestand in Oberhavel, geboren am 02. November 1999, in Mecklenburg-Vorpommern geschlachtet. Das Rostocker Landeslabor erstellte einen nicht negativen Befund. Durch das
Friedrich-Loeffler-Institut wurde der BSE-positive Befund bestätigt. Die amtliche Feststellung erfolgte am 25. April 2005 durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Oberhavel. Die ermittelte
Geburts- und Fütterungskohorte umfasste 358 Tiere, wovon bereits 52 Tiere verendet und weitere 248 geschlachtet waren. Die verbliebenen 58 Tiere sowie ein Nachkomme wurden getötet und zeigten bei
der nachfolgenden Untersuchung ausnahmslos negative Befunde.
Nach abgeschlossener Reinigung und Desinfektion wurde die Bestandssperre zum 5. Mai 2005 wieder aufgehoben.
16. Fall
Ein am 25. April 2005 in Bad Bramstedt geschlachtetes Rind, geboren am 29. Februar 2000 in einem Betrieb in Frankfurt (Oder), wurde im Untersuchungsamt Neumünster ein nicht negativer Befund erhoben. Die fragliche Probe kam am 27. April 2005 zur Abklärung in das Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems. Am 29. April 2005 wurde der positive BSE-Befund durch das Institut bestätigt. Die amtliche Feststellung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) erfolgte am 30. April 2005 Von den 62 Tieren der Geburts- und Fütterungskohorte waren bereits 9 Tiere verendet und 43 geschlachtet. Die verbliebenen 8 Tiere sowie ein Nachkomme wurden getötet. Die Untersuchung ergab negative Befunde für alle getöteten Tiere. Die Bestandssperre wurde am 3. Mai 2005 aufgehoben.
17. Fall
Bei zwei geschlachteten Rindern aus dem Landkreis Dahme-Spreewald wurden am
5. September 2006 im Landeslabor Brandenburg Gehirnproben mit reaktivem Ergebnis
auf BSE untersucht. Die endgültige Abklärung im Referenzlabor des
Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems führte bei einem Tier zu einem
positiven Ergebnis.
Bei dem BSE-positiven Tier handelt es sich um ein 7 Jahre altes Rind aus einem
Bestand von 454 Rindern, davon 203 Milchkühe. Der Bestand wurde am 5. September
2006 gesperrt.
Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dahme-Spreewald wurden 22
Kohortentiere ermittelt, die getötet und mit negativem Ergebnis untersucht
wurden. Daraufhin konnte die Bestandssperre aufgehoben werden.
19.01.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Hans-Georg Kantak, Tel.: (0331) 866-7472, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de



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