Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Biozid-Produkte

Was sind Biozid-Produkte?

Biozid-Produkte sind Stoffe oder Stoffgemische, die zum Schutz anderer Produkte gegen Lebewesen eingesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Lebewesen abgetötet oder lediglich von etwas ferngehalten werden sollen.

Dazu zählen z.B.:

Beispiel eines Biozid-Produktes - antibakterielle Tabs (Foto: LUA, Dr. F. Graßmann)


 
Desinfektionsmittel, die zur Desinfektion von Flächen benutzt werden;

Reinigungsmittel mit desinfizierender Wirkung, sofern die desinfizierende Wirkung ausgelobt ist, dazu gehören so alltägliche Mittel wie z.B. Abflussreiniger, Fußboden- und WC-Reiniger;

Mittel zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen oder Vögeln, wie z.B. Tauben;

Mittel, um Gehwege oder Mauern frei von Bewuchs zu halten;
Antifouling-Anstriche - Farbanstriche mit Wirkstoffen, die eine Besiedlung der behandelten Fläche mit Algen oder anderen Organismen verhindern bzw. verzögern (z.B. Fassaden- und Bootsanstriche).

Pflanzenschutzmittel, wie z.B. Mittel zur Bekämpfung von Blattläusen oder Wildkräutern in Kulturpflanzenbeständen sind keine Biozid-Produkte. Hierfür gelten die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes. Biozid-Produkte sind geregelt durch EU-Richtlinien und das Biozid-Gesetz, das am 28. Februar 2002 in Kraft trat. Die eigentliche Regelung ist mit dem Biozid-Gesetz auf das Chemikaliengesetz (ChemG) übertragen worden.

Rechtliche Änderungen im praktischen Umgang mit Biozid-Produkten:

  • Es dürfen, bis auf wenige Ausnahmen nach § 12a ChemG, nur solche Biozide in den Verkehr gebracht werden, die eine Zulassung haben (ähnlich dem Verfahren bei Pflanzenschutzmitteln).
     
  • Alle Biozid-Produkte sind nach dem Chemikaliengesetz zu kennzeichnen und zu verpacken.
     
  • Entsprechend dem EU-Recht zu Bioziden (Vierzehn-Jahres Arbeitsprogramm) läuft seit dem 1. November 2008 das Prüfprogramm für die Wirkstoffe aller Produktarten. Das heißt, alle angemeldeten Wirkstoffe werden auf ihre Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Umwelt geprüft. 
    Biozid-Produkte, die nicht gemeldete bzw. zu gefährliche Wirkstoffe enthalten, dürfen nicht mehr verkauft werden. 
    Die Entscheidungen darüber trifft die EU-Kommission.

weitere Informationen Kontrollen 2009

Weitere Informationen
gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als bundesweite Zulassungsstelle für Biozide auf den folgenden Webseiten:

weitere Informationen BAuA - Informationen und Antworten zu vielen Fragen;
weitere Informationen BfR - Informationen für Profis und Verbraucher
weitere Informationen BAuA - Praxisteil - Überblick über alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu Bioziden
weitere Informationen BAuA - Anmeldestelle nach ChemG
       - Anleitung und Formulare, wenn Sie ein Biozid-Produkt zur Zulassung anmelden möchten

weitere Informationen Produktarten (siehe unter Anhang V der Biozid-Richtlinie)


10.09.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 35, Regine Bock, Tel.: 0331/ 866 7951, E-Mail: Regine.Bock@MUGV.Brandenburg.de