Biozid-Produkte
Was sind Biozid-Produkte?
Biozid-Produkte sind Stoffe oder Stoffgemische, die zum Schutz anderer Produkte gegen Lebewesen eingesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Lebewesen abgetötet oder lediglich von etwas ferngehalten werden sollen.
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Pflanzenschutzmittel, wie z.B. Mittel zur Bekämpfung von Blattläusen oder Wildkräutern in Kulturpflanzenbeständen sind keine Biozid-Produkte. Hierfür gelten die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes. Biozid-Produkte sind geregelt durch EU-Richtlinien und das Biozid-Gesetz, das am 28. Februar 2002 in Kraft trat. Die eigentliche Regelung ist mit dem Biozid-Gesetz auf das Chemikaliengesetz (ChemG) übertragen worden.
Rechtliche Änderungen im praktischen Umgang mit Biozid-Produkten:
- Es dürfen, bis auf wenige Ausnahmen nach § 12a ChemG, nur solche Biozide
in den Verkehr gebracht werden, die eine Zulassung haben (ähnlich dem
Verfahren bei Pflanzenschutzmitteln).
- Alle Biozid-Produkte sind nach dem Chemikaliengesetz zu kennzeichnen und
zu verpacken.
- Entsprechend dem EU-Recht zu Bioziden (Vierzehn-Jahres Arbeitsprogramm) läuft seit dem
1. November 2008 das Prüfprogramm für die
Wirkstoffe aller Produktarten. Das heißt, alle angemeldeten Wirkstoffe
werden auf ihre Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Umwelt geprüft.
Biozid-Produkte, die nicht gemeldete bzw. zu gefährliche Wirkstoffe enthalten, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Die Entscheidungen darüber trifft die EU-Kommission.
Weitere Informationen
gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als
bundesweite Zulassungsstelle für Biozide auf den folgenden Webseiten:
BAuA - Informationen und Antworten zu
vielen Fragen;
BfR - Informationen für Profis und Verbraucher
BAuA - Praxisteil - Überblick
über alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu Bioziden
BAuA - Anmeldestelle nach ChemG
- Anleitung und Formulare, wenn Sie ein Biozid-Produkt zur Zulassung anmelden möchten
Produktarten (siehe unter Anhang V der Biozid-Richtlinie)
10.09.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 35, Regine Bock, Tel.: 0331/ 866 7951, E-Mail: Regine.Bock@MUGV.Brandenburg.de



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