
Chemikaliensicherheit und Produktkontrolle
Im Mittelpunkt des stoff-, produkt- und wirkungsbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutzes steht die Belastung des Menschen und der Umwelt durch die Erzeugung, Verwendung und Entsorgung von Stoffen und Produkten. Die mögliche Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen und der Biosphäre insgesamt ist hierbei abzuschätzen und zu begrenzen.
Das Spektrum an gefährlichen und durch Umweltrecht geregelten Chemikalien und Produkten ist weit gefächert. Es umfasst:
- einzelne Stoffe wie Pentachlorphenol (PCP),
- Stoffgruppen wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine,
- eine breite Palette von die Ozonschicht schädigenden und für das Klima relevanten Verbindungen,
- oder auch Produktkategorien, wie z.B. Kraftstoffe, Biozid-Produkte, Reinigungsmittel.
Überwacht werden die Produktion, der Handel und die Abgabe an den Endverbraucher durch die Regionalreferate des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA). Erlaubnisse und Anzeigen nach Chemikalienrecht bearbeitet das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Weitere Informationen:
Zuständigkeiten
Biozid-Produkte
Kraftstoffe
Ozonschichtschädigende Verbindungen
Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Chemikalien-Klimschutzverordnung
REACH
REACH Fristen
Chemikaliensicherheit
Sachkundeprüfung
Gute Laborpraxis
03.07.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 35, Dr. Peter Rudolph, Tel.: 0331 / 866-7366, E-Mail: Peter.Rudolph@MUGV.Brandenburg.de


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