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Chemikaliensicherheit und Produktkontrolle

Im Mittelpunkt des stoff-, produkt- und wirkungsbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutzes steht die Belastung des Menschen und der Umwelt durch die Erzeugung, Verwendung und Entsorgung von Stoffen und Produkten. Die mögliche Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen und der Biosphäre insgesamt ist hierbei abzuschätzen und zu begrenzen.

Das Spektrum an gefährlichen und durch Umweltrecht geregelten Chemikalien und Produkten ist weit gefächert. Es umfasst:

  • einzelne Stoffe wie Pentachlorphenol (PCP),
  • Stoffgruppen wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine,
  • eine breite Palette von die Ozonschicht schädigenden und für das Klima relevanten Verbindungen, 
  • oder auch Produktkategorien, wie z.B. Kraftstoffe, Biozid-Produkte, Reinigungsmittel.

Überwacht werden die Produktion, der Handel und die Abgabe an den Endverbraucher durch die Regionalreferate des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA). Erlaubnisse und Anzeigen nach Chemikalienrecht bearbeitet das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).

Weitere Informationen:

weitere Informationen  Zuständigkeiten
weitere Informationen  Biozid-Produkte
weitere Informationen  Kraftstoffe
weitere Informationen  Ozonschichtschädigende Verbindungen
weitere Informationen  Chemikalien-Ozonschichtverordnung
weitere Informationen  Chemikalien-Klimschutzverordnung
weitere Informationen  REACH
weitere Informationen  REACH Fristen
weitere Informationen  Chemikaliensicherheit
weitere Informationen  Sachkundeprüfung
weitere Informationen  Gute Laborpraxis


03.07.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 35, Dr. Peter Rudolph, Tel.: 0331 / 866-7366, E-Mail: Peter.Rudolph@MUGV.Brandenburg.de