NSG / LSG: Gebietsbeschreibungen
Gebietsbeschreibungen einiger neuerer Schutzgebiete:

Am 22. Oktober 2004 traten vier Verordnungen zur Festlegung von "Schutzzone I"-Gebieten im Nationalpark Unteres Odertal in Kraft (GVBl. I S.806 ff.).
Bis 31. Dezember 2010 soll gemäß Nationalparkgesetz die Hälfte des Nationalparks als Schutzzone I ausgewiesen werden. Neben bereits festgelegten Flächen werden weitere Teilgebiete ausgewiesen. Die ersten vier Gebiete "Staffelde", "Gartzer Schrey", "Nördliche Dammwiesen" und "Kleines Bruch" wurden festgesetzt und die Schutzzone I um 222 Hektar erweitert. In dieser Schutzzone (jetzt 13 Prozent der Nationalparkfläche) sollen weitgehend ungestörte, natürliche Abläufe die Entwicklung von Wald, Offenland und Gewässern bestimmen. Rad- und Wanderwege bleiben zugänglich. Der Hochwasserschutz wird nicht eingeschränkt.
Bei Staffelde (Gemeinde Mescherin) wird die Schutzzone I um 27 Hektar erweitert und umfasst nun auch Hangmischwälder und Uferzonen mit Seggen- und Röhrichtbeständen - Lebensraum für Karmingimpel, Blaukehlchen, Baummarder u. a. Arten.
Mit der Ausweisung von weiteren 99 Hektar im "Gartzer Schrey" bleibt nun dieses Gebiet der natürlichen Entwicklung überlassen. Es ist mit seinen Moränenkuppen, Schmelzwasserrinnen und Steilufern der Westoder ein repräsentativer Ausschnitt der Odertalhänge mit natürlichen Waldgesellschaften. Charakteristisch sind nach der FFH-Richtlinie zu schützender Schwarzerlen-Eschenwald, Waldmeister-Buchenwald und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald u. a. mit den Standorten des von Weißem Fingerkraut oder Türkenbundlilie.
"Nördliche Dammwiesen" und "Kleines Bruch" liegen im Überflutungspolder 10 (50 bzw. 46 Hektar) und ergänzen in der Oderaue die bereits bestehende Schutzzone I. Damit wird die Regeneration natürlicher Auenlebensräume fortgeführt. Kennzeichnend ist ungenutztes, wechselfeuchtes Auengrünland mit Röhrichten, Seggen, Hochstaudenfluren und Weidengebüsch, Habitate für Zwergdommel, Schilfrohrsänger und Sumpfmaus. Im Polder 10 sind 327 Hektar als Schutzzone I ausgewiesen.
Weitere Informationen:
Nationalpark Unteres Odertal
09.08.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Birgit Lehmann, Tel.: 0331/ 866 -7187, E-Mail: Birgit.Lehmann@MUGV.Brandenburg.de



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