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Brandenburger Allee

Schutz der Alleen

Alleen sind landschaftsgliedernde Elemente; sie haben eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung und erfüllen darüber hinaus vielfältige Funktionen für Menschen und Tiere.

Mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 25. Juni 1992 wurden alle Alleen im Land Brandenburg unter Schutz gestellt. Sie dürfen als Ganzes nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst beeinträchtigt werden. Gemäß § 31 BbgNatSchG ist das MLUV für den gesetzlichen Alleenschutz zuständig.

Die Alleen in Brandenburg sind insgesamt rund 8.200 Kilometer lang, davon stehen rund 2.500 Kilometer an Bundesstraßen und Landesstraßen, 700 Kilometer innerorts und geschätzt rund 5.000 Kilometer an Kreis- und Kommunalstraßen.

Die Ministerien für Umwelt und Verkehr haben zur langfristigen Sicherung der Brandenburger Alleen am 24. November 2000 einen gemeinsamen Runderlass verabschiedet. Darin wird die Erhaltung und die Erneuerung von Brandenburger Alleen konkretisiert und verbindlich festgelegt.

Der neue Alleen-Erlass ist verbindlich für die unteren Naturschutzbehörden und die Straßenbauämter.

Eckpunkte der Vereinbarung, die die beiden Ministerien erarbeitet hatten, sind:

  • In Alleen, die in ihrer Gesamtheit noch mehrere Jahrzehnte lebensfähig sind, werden einzelne ausfallende Bäume unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht nachgepflanzt.
  • An Bundes- und Landesstraßen, die nicht dem Hauptverkehr dienen, werden größere Lücken in vorhandenen Alleen durch Pflanzungen in angemessenem Umfang ergänzt. Die neuen Bäume werden in der Regel im Abstand von 4,50 Meter zum Fahrbahnrand gepflanzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf diesen Straßen dann durchgängig herabgesetzt.
  • An Hauptverkehrsstraßen (sogenanntes Blaues Netz), die neu trassiert werden, erfolgen im Rahmen des Ausbaus durchgängig und auf ihrer ganzen Länge ökologisch hochwertige Begrünungsmaßnahmen. In Abhängigkeit von der Verkehrssicherheit können auch Baumreihen gepflanzt werden.
  • Zur Vertrauensbildung werden zwischen Verkehrs- und Naturschutzbehörden regionale Bilanzen von Fällungen und Neupflanzungen auf Kreisebene erstellt und veröffentlicht. Die Standorte der Neupflanzungen müssen publiziert werden. Auch geplante Fällungen und umfangreiche Schnittmaßnahmen müssen regional bekannt gegeben werden.
  • Alleen in Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen, die - z.B. aufgrund einer Neutrassierung - künftig nicht mehr zu den Hauptverkehrsstraßen gehören, bleiben erhalten. Diese Abschnitte sollen z.B. dem langsameren Verkehr gewidmet oder zu Radwegen umgestaltet werden. Sollten an diesen herabgewidmeten Straßen bisher keine Alleen vorhanden sein, können dort neue Baumreihen gepflanzt werden.

Die Straßenbauämter des Landes Brandenburg haben von 1991 bis Ende 2005 rund 93.847 Straßenbäume gepflanzt. Den Pflanzungen standen 105.050 Baumfällungen gegenüber. Die Fällungen waren überwiegend im Interesse der Verkehrssicherheit oder wegen Straßenbauvorhaben notwendig.

Straßenbaumbilanz der Straßenbauverwaltung Brandenburg 1991 - 2005

Jahr Baumfällungen
(Stück)
Baumpflanzungen
(Stück)
Baumfällungen,
davon nur Alleebäume
(laut Alleen-Erlass)
Baumpflanzungen,
davon nur Alleebäume
(laut Alleen-Erlass)
1991 5.132 1.222    
1992 7.071 11.313    
1993 5.058 9.070    
1994 5.912 7.003    
1995 4.851 4.618    
1996 3.597 3.306    
1997 7.871 6.637    
1998 8.678 7.257    
1999 6.285 5.778    
2000 6.393 4.966    
2001 6.596 5.487 3.061 1.745
2002 7.701 6.298 4.392 3.765
2003 9.947 7.448 4.909 4.482
2004 11.235 4.644 6.629 3.287
2005 8.723 8.800 4.812 6.344
Gesamt 105.050 93.847 23.803 19.623

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
weitere Informationen  Gemeinsamer Runderlass "Nachhaltige und verkehrsgerechte Sicherung der Alleen in Brandenburg"
       des MSWV und des MLUR vom November 2000


19.05.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 42, Veronika Feichtinger, Tel.: 0331/ 866 -7193, E-Mail: Veronika.Feichtinger@MUGV.Brandenburg.de