Die BHV1-Infektion der Rinder
Bekämpfung und Sanierung im Land Brandenburg
Inhalt:
- Begriffsbestimmung
- Erreger
- Krankheit
- Vorbeuge gegen BHV1-Infektionen
- Die Bekämpfung der BHV1-Infektion und die Sanierung von Rinderbeständen
- Die BHV1-Infektion im Tierseuchenrecht
- Programm des Landes Brandenburg zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände

Begriffsbestimmung
Die BHV1-Infektion (bisher IBR /IPV-Infektion) ist eine spezifische
Viruserkrankung der Rinder, die durch das Bovine Herpes Virus
Typ 1 (BHV1) verursacht wird. Sie tritt in mehreren Erscheinungsformen
auf, vorrangig als akute fieberhafte Erkrankung der Atemwege sowie der
Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Tieren, häufig
auch als stumme Infektion ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Die BHV1-Infektion
ist eine anzeigepflichtige Tierseuche!
Erreger
Der Erreger der BHV1-Infektion ist ein an das Rind angepasstes
Herpesvirus. Nach dem Eindringen des Virus in den Wirtskörper über
die Schleimhäute der Atemwege (Tröpfcheninfektion) oder die Genitalschleimhäute
vermehrt es sich und führt zu einer allgemeinen Infektion. Wenn das
Rind nach 10 bis 14 Tagen spezifische Antikörper bildet, kann das
Virus in das Innere des Körpers (Nervenzellen) zurückgedrängt
werden, wo es reaktionslos verharrt. Dies ist der Grund, warum ein einmal
infiziertes Tier lebenslang als Virusträger betrachtet werden muss.
Gerät ein solches infiziertes Rind in eine Stressituaion (z. B. Umstallung,
Transporte, Geburt), kann es wiederum infektiöses Virus ausscheiden
und andere Rinder infizieren.
Krankheit
Die BHV1-Infektion kann ohne deutliche Krankheitsanzeichen verlaufen,
aber auch heftige Symptome auslösen. Die häufigsten Krankheitszeichen
sind Entzündungen des Nasen-Rachenraumes, der Luftröhre und der
Lunge sowie der Lidbindehäute. Die Erkrankung kann mit hohem Fieber
einhergehen und wenn Komplikationen auftreten, auch zu Todesfällen
führen. Eine andere Form der BHV1-Infektion ist die Erkrankung der
Schleimhäute der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen
Rindern. Sie führt zu typischen Veränderungen an der Scheide
von Färsen oder Kühen bzw. Penis und Vorhaut bei Bullen. Auch
Verkalbungen als Folge der Infektion kommen vor. Bei dem Verdacht auf eine
BHV1-Infektion müssen labordiagnostische Untersuchungen zur Bestätigung
herangezogen werden. Die Infektion kann durch direkten Virusnachweis oder
indirekten Antikörpernachweis bestätigt oder ausgeschlossen und
von anderen Erkrankungen abgegrenzt werden.
Vorbeuge gegen BHV1-Infektionen
Die häufigste Ansteckungsquelle für BHV1-Infektionen sind
infizierte Tiere, die in eine freie Herde eingestellt werden. Deshalb Vorsicht
bei Tierzukäufen! Es dürfen nur Tiere aus Herden mit gleichem
Gesundheitsstatus (BHV1) eingestellt werden. In einen BHV1-freien Bestand
dürfen nur nachweislich BHV1-freie Rinder verbracht werden. Dazu ist
eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich. Besonders wichtig
ist die Einhaltung einer vierwöchigen Quarantäne,
an deren Ende eine Blutuntersuchung erfolgen sollte. Auch die Kontaktmöglichkeiten
mit infizierten Herden bei Weidehaltung müssen beachtet werden. Dass
nur BHV1-freie Deckbullen bzw. Sperma BHV1-freier Besamungsbullen zum Einsatz
kommen dürfen, ist eine selbstverständliche Forderung. Nach jedem Ausstellungsbesuch ist an die Quarantänisierung der zurückgenommenen
Tiere zu denken! Der BHV1-freie Status von Einzeltieren oder der gesamten
Herde muss regelmäßig (alle 5 bis 7 Monate) mittels Blut-
oder Milchprobenuntersuchung bestätigt werden.
Die Bekämpfung der BHV1-Infektion und die Sanierung von Rinderbeständen
Die Bekämpfung der BHV1-Infektion ist ein wichtiger Beitrag für
die Tiergesundheit. Die BHV1-Freiheit wird zukünftig eine wesentliche
Voraussetzung für den ungestörten Handel mit Rindern sein, was
auch Wettbewerbsvorteile mit sich bringen kann. Eine geschlossene BHV1-freie
Region kann zusätzliche Garantien im Tierhandel für ihren Schutz
in Anspruch nehmen.
| Nahziele: | - Schutz der Tierbestände vor Erkrankungen und wirtschaftlichen Schäden |
| - Schutz vor Erregerverbreitung | |
| - Aufbau BHV1-freier Rinderbestände | |
| - Schutz bereits BHV1-freier Rinderbestände | |
| - Schaffung BHV1-freier Gebiete innerhalb Brandenburgs | |
| Fernziel: | - Brandenburg soll eine durch die Europäische Union anerkannte BHV1-freie Region werden. |
Die BHV1-Infektion im Tierseuchenrecht
Mit dem Erlass der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion
mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1" (BHV1-Verordnung) vom 25. November 1997
erfolgt ein Einstieg in die Bekämpfung der BHV1-Infektion
mit staatlichen Maßnahmen. Diese Verordnung definiert verbindlich,
unter welchen Voraussetzungen ein Rind oder ein Rinderbestand als BHV1-frei
gilt. Sie regelt die Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen im Falle
des Seuchenausbruches und lässt die Impfung nur noch mit markierten
Impfstoffen zu. Wichtig ist vor allem, dass die zuständige Behörde
nunmehr die Untersuchung oder Impfung aller Rinder ganzer Gebiete anordnen
kann, wenn es die Seuchenbekämpfung insgesamt erfordert. Damit
wird eine flächendeckende Sanierung möglich, wie sie als Fernziel
für Brandenburg formuliert ist.
Programm des Landes Brandenburg
zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände
Das auf der Grundlage der BHV1-Verordnung erstellte Landesprogramm zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände
dient der Beschleunigung des in den letzten Jahren in Brandenburg erreichten Sanierungsfortschrittes.
Das bisher verfolgte Prinzip des freiwilligen Sanierungsverfahrens wird
im Grunde beibehalten, wird aber ergänzt durch die Definition von
Sanierungsgebieten innerhalb des Landes, in denen aus Gründen der
Seuchenbekämpfung in allen Rinderhaltungen der Seuchenstatus zu ermitteln
ist und, wenn erforderlich, die Impfung amtlich angewiesen werden kann.
Im Landesprogramm werden die Verfahren und Schritte zur Sanierung BHV1-infizierter
Rinderbestände vorgegeben.
In schwach verseuchten Herden bietet sich die Bestandssanierung durch baldige Merzung der infizierten Rinder (Reagenten) an. Hauptweg ist jedoch die Sanierung durch mehrjährige Impfung. Eine neue Ära der BHV1-Bekämpfung begann mit der Zulassung von Marker-Impfstoffen im Frühjahr 1995. Dadurch ist es möglich, durch Laboruntersuchungen geimpfte von infizierten Tieren zu unterscheiden. Das Grundanliegen der Bestandssanierung durch Impfung ist, in infizierten Herden langfristig eine geschlossene Impfdecke zu halten, um die Erregerausscheidung infizierter Tiere zu verhindern und der Infektion freier Tiere vorzubeugen. Parallel dazu müssen die freien Tiere regelmäßig serologisch kontrolliert werden. Durch die Reproduktion des Bestandes werden die infizierten Tiere allmählich aus dem Bestand entfernt, während der Anteil BHV1-freier Rinder ständig ansteigt. Dieses Bekämpfungsprinzip ermöglicht die Tilgung der Virusinfektion ohne größere wirtschaftliche Einbußen.
Die Erstellung eines auf den einzelnen Betrieb zugeschnittenen Sanierungsplanes erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen dem Landwirt, dem Hoftierarzt und dem amtlichen Tierarzt. Die Rindergesundheitsdienste der Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter können zur fachlichen Beratung hinzugezogen werden. Der Sanierungsplan ist vom zuständigen Amtstierarzt zu bestätigen und wird damit verbindlich.
Die Tierseuchenkasse und das Land unterstützen die sanierungswilligen Betriebe durch die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel.
Der Landwirt verpflichtet sich zur Einhaltung der durch das "Programm des Landes Brandenburg zur Sanierung BHV1-freier Bestände" und durch den Sanierungsplan vorgegebenen Bedingungen und muss bei Verstößen dagegen oder bei unbegründeten Ausscheiden aus dem Verfahren mit der Rückzahlung bereits erhaltener Beihilfen rechnen. Nach Abschluss, der Sanierungsmaßnahmen erhält der Betrieb die Anerkennung als "BHV1-freier Rinderbestand".
Voraussetzung für den Erfolg ist, dass die festgelegten Maßnahmen mit aller Konsequenz durchgeführt und regelmäßig kontrolliert werden.
Je mehr Rinderhalter dem Verfahren beitreten, desto besser ist der Schutz für jeden einzelnen Betrieb, weil die Infektionsgefahr deutlich verringert wird, und desto eher kann das Ziel der landesweiten Tilgung der BHV1-Infektion der Rinder erreicht werden.
Weitere Informationen:
Landesprogramm zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände
Tierseuchenkasse
02.03.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Hans-Georg Kantak, Tel.: (0331) 866-7472, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de


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