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Die BHV1-Infektion der Rinder

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Bekämpfung und Sanierung im Land Brandenburg

Inhalt:

nach oben springen Begriffsbestimmung
Die BHV1-Infektion (bisher IBR /IPV-Infektion) ist eine spezifische Viruserkrankung der Rinder, die durch das Bovine Herpes Virus Typ 1 (BHV1) verursacht wird. Sie tritt in mehreren Erscheinungsformen auf, vorrangig als akute fieberhafte Erkrankung der Atemwege sowie der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Tieren, häufig auch als stumme Infektion ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Die BHV1-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche!

nach oben springen Erreger
Der Erreger der BHV1-Infektion ist ein an das Rind angepasstes Herpesvirus. Nach dem Eindringen des Virus in den Wirtskörper über die Schleimhäute der Atemwege (Tröpfcheninfektion) oder die Genitalschleimhäute vermehrt es sich und führt zu einer allgemeinen Infektion. Wenn das Rind nach 10 bis 14 Tagen spezifische Antikörper bildet, kann das Virus in das Innere des Körpers (Nervenzellen) zurückgedrängt werden, wo es reaktionslos verharrt. Dies ist der Grund, warum ein einmal infiziertes Tier lebenslang als Virusträger betrachtet werden muss. Gerät ein solches infiziertes Rind in eine Stressituaion (z. B. Umstallung, Transporte, Geburt), kann es wiederum infektiöses Virus ausscheiden und andere Rinder infizieren.

nach oben springen Krankheit
Die BHV1-Infektion kann ohne deutliche Krankheitsanzeichen verlaufen, aber auch heftige Symptome auslösen. Die häufigsten Krankheitszeichen sind Entzündungen des Nasen-Rachenraumes, der Luftröhre und der Lunge sowie der Lidbindehäute. Die Erkrankung kann mit hohem Fieber einhergehen und wenn Komplikationen auftreten, auch zu Todesfällen führen. Eine andere Form der BHV1-Infektion ist die Erkrankung der Schleimhäute der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Rindern. Sie führt zu typischen Veränderungen an der Scheide von Färsen oder Kühen bzw. Penis und Vorhaut bei Bullen. Auch Verkalbungen als Folge der Infektion kommen vor. Bei dem Verdacht auf eine BHV1-Infektion müssen labordiagnostische Untersuchungen zur Bestätigung herangezogen werden. Die Infektion kann durch direkten Virusnachweis oder indirekten Antikörpernachweis bestätigt oder ausgeschlossen und von anderen Erkrankungen abgegrenzt werden.

nach oben springen Vorbeuge gegen BHV1-Infektionen
Die häufigste Ansteckungsquelle für BHV1-Infektionen sind infizierte Tiere, die in eine freie Herde eingestellt werden. Deshalb Vorsicht bei Tierzukäufen! Es dürfen nur Tiere aus Herden mit gleichem Gesundheitsstatus (BHV1) eingestellt werden. In einen BHV1-freien Bestand dürfen nur nachweislich BHV1-freie Rinder verbracht werden. Dazu ist eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich. Besonders wichtig ist die Einhaltung  einer vierwöchigen Quarantäne, an deren Ende eine Blutuntersuchung erfolgen sollte. Auch die Kontaktmöglichkeiten mit infizierten Herden bei Weidehaltung müssen beachtet werden. Dass nur BHV1-freie Deckbullen bzw. Sperma BHV1-freier Besamungsbullen zum Einsatz kommen dürfen, ist eine selbstverständliche Forderung. Nach jedem Ausstellungsbesuch ist an die Quarantänisierung der zurückgenommenen Tiere zu denken! Der BHV1-freie Status von Einzeltieren oder der gesamten Herde muss regelmäßig (alle 5 bis 7 Monate) mittels Blut- oder Milchprobenuntersuchung bestätigt werden.

nach oben springen Die Bekämpfung der BHV1-Infektion und die Sanierung von Rinderbeständen
Die Bekämpfung der BHV1-Infektion ist ein wichtiger Beitrag für die Tiergesundheit. Die BHV1-Freiheit wird zukünftig eine wesentliche Voraussetzung für den ungestörten Handel mit Rindern sein, was auch Wettbewerbsvorteile mit sich bringen kann. Eine geschlossene BHV1-freie Region kann zusätzliche Garantien im Tierhandel für ihren Schutz in Anspruch nehmen.

Zielstellung und Verfahren
Nahziele: - Schutz der Tierbestände vor Erkrankungen und wirtschaftlichen Schäden
- Schutz vor Erregerverbreitung
- Aufbau BHV1-freier Rinderbestände
- Schutz bereits BHV1-freier Rinderbestände 
- Schaffung BHV1-freier Gebiete innerhalb Brandenburgs
Fernziel: - Brandenburg soll eine durch die Europäische Union anerkannte BHV1-freie Region werden.

nach oben springen Die BHV1-Infektion im Tierseuchenrecht
Mit dem Erlass der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1" (BHV1-Verordnung) vom 25. November 1997 erfolgt ein  Einstieg  in die Bekämpfung der BHV1-Infektion mit staatlichen Maßnahmen. Diese Verordnung definiert verbindlich, unter welchen Voraussetzungen ein Rind oder ein Rinderbestand als BHV1-frei gilt. Sie regelt die Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen im Falle des Seuchenausbruches und lässt die Impfung nur noch mit markierten Impfstoffen zu. Wichtig ist vor allem, dass die zuständige Behörde  nunmehr die Untersuchung oder Impfung aller Rinder ganzer Gebiete anordnen kann, wenn es die Seuchenbekämpfung  insgesamt erfordert. Damit wird eine flächendeckende Sanierung möglich, wie sie als Fernziel für Brandenburg formuliert ist.

nach oben springen Programm des Landes Brandenburg zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände
Das auf der Grundlage der BHV1-Verordnung erstellte Landesprogramm zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände dient der Beschleunigung des in den letzten Jahren in Brandenburg erreichten Sanierungsfortschrittes. Das bisher verfolgte Prinzip des freiwilligen Sanierungsverfahrens wird  im Grunde beibehalten, wird aber ergänzt durch die Definition von Sanierungsgebieten innerhalb des Landes, in denen aus Gründen der Seuchenbekämpfung in allen Rinderhaltungen der Seuchenstatus zu ermitteln ist und, wenn erforderlich, die Impfung amtlich angewiesen werden kann. Im Landesprogramm werden die Verfahren und Schritte zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände vorgegeben.

In schwach verseuchten Herden bietet sich die Bestandssanierung durch baldige Merzung der infizierten Rinder (Reagenten) an. Hauptweg ist jedoch die Sanierung durch mehrjährige Impfung. Eine neue Ära der BHV1-Bekämpfung begann mit der Zulassung von Marker-Impfstoffen im Frühjahr 1995. Dadurch ist es möglich, durch Laboruntersuchungen geimpfte von infizierten Tieren zu unterscheiden. Das Grundanliegen der Bestandssanierung durch Impfung ist, in infizierten Herden langfristig eine geschlossene Impfdecke zu halten, um die Erregerausscheidung infizierter Tiere zu verhindern und der Infektion freier Tiere vorzubeugen. Parallel dazu müssen die freien Tiere regelmäßig serologisch kontrolliert werden. Durch die Reproduktion des Bestandes werden die infizierten  Tiere allmählich aus dem Bestand entfernt, während der Anteil BHV1-freier Rinder ständig ansteigt. Dieses Bekämpfungsprinzip ermöglicht die Tilgung der Virusinfektion ohne größere wirtschaftliche Einbußen.

Die Erstellung eines auf den einzelnen Betrieb zugeschnittenen Sanierungsplanes erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen dem Landwirt, dem Hoftierarzt und dem amtlichen Tierarzt. Die Rindergesundheitsdienste der Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter können zur fachlichen Beratung hinzugezogen werden. Der Sanierungsplan ist vom zuständigen Amtstierarzt zu bestätigen und wird damit verbindlich.

Die Tierseuchenkasse und das Land unterstützen die sanierungswilligen Betriebe durch die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel.

Der Landwirt verpflichtet sich zur Einhaltung der durch das "Programm des Landes Brandenburg zur Sanierung BHV1-freier Bestände" und durch den Sanierungsplan vorgegebenen Bedingungen und muss bei Verstößen dagegen oder bei unbegründeten Ausscheiden aus dem Verfahren mit der Rückzahlung bereits erhaltener Beihilfen rechnen. Nach Abschluss, der Sanierungsmaßnahmen erhält der Betrieb die Anerkennung als "BHV1-freier Rinderbestand".

Voraussetzung für den Erfolg ist, dass die festgelegten Maßnahmen mit aller Konsequenz durchgeführt und regelmäßig kontrolliert werden.

Je mehr Rinderhalter dem Verfahren beitreten, desto besser ist der Schutz für jeden einzelnen Betrieb, weil die Infektionsgefahr deutlich verringert wird, und desto eher kann das Ziel der landesweiten Tilgung der BHV1-Infektion der Rinder erreicht werden.

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Landesprogramm zur Sanierung BHV1-infizierter Rinderbestände
weitere Informationen  Tierseuchenkasse


02.03.2011

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Hans-Georg Kantak, Tel.: (0331) 866-7472, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de