BSE - Bekämpfung und Überwachung
Seit 5. Dezember 2000, nach der amtlichen Bestätigung des ersten BSE-Falls
bei einem Rind in Deutschland im November 2000, werden die Rinderbestände in
Deutschland, so auch im Land Brandenburg amtlich
überwacht, indem geschlachtete, getötete und verendete Rinder einem
BSE-Schnelltest unterzogen werden.
Seit 1. Januar 2002 sind auch bei über 18
Monate alten Schafen und Ziegen Stichprobenuntersuchungen gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage eines Plans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung und Überwachung der BSE und wird jährlich an die epidemiologische Situation angepasst.
Von z. Zt. insgesamt 413
BSE-Fällen bei Rindern in Deutschland entfallen 17
auf das Land Brandenburg.
Immer weniger Rinder müssen wegen BSE getötet
werden, da sich die positiven Fälle weiter reduzieren und in Brandenburg seit
2007 kein Fall mehr auftrat (siehe Grafik).


Bei den untersuchten Schafen und Ziegen konnte bisher in keinem Fall BSE amtlich festgestellt werden.
Im Ergebnis der Auswertung der vorliegenden Jahrespläne zur Bekämpfung und Überwachung der BSE bei Rindern hat die Europäische Kommission auf Antrag für Deutschland zwei tierseuchenrechtlich relevante Entscheidungen erlassen, die ggf. auch im Land Brandenburg Anwendung finden:
- seit Oktober 2007 dürfen auf BSE negativ getestete Kohortentiere unter
bestimmten Voraussetzungen (keine Verbringung, amtliche Beobachtung) bis zum
Ende ihres produktiven Lebens genutzt werden. Nach Nutzungsende sind die
Tiere zu töten und unschädlich zu beseitigen.
- mit Jahresbeginn 2009 wurde das Untersuchungsalter von 30 bzw. 24 auf 48 Monate für alle deutschen geschlachteten, getöteten und verendeten Rinder angehoben. Diese Altersgrenze gilt für weitere 16 Mitgliedstaaten. Für ausländische Tiere gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Die Lockerung bestimmter Maßnahmen seitens der EU erfolgt auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen und dient nach wie vor dem Ziel der BSE-Tilgung und der Gesundheit des Verbrauchers.

Weitere Informationen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte
BSE-Fälle bei Rindern in Deutschland seit 2001
BSE-Fälle im Land Brandenburg
Maßnahmen seitens der EU
01.03.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Hans-Georg Kantak, Tel.: (0331) 866-7472, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de


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