
Futtermittelüberwachung
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln mit dem Ziel, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern, Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
Aufgaben und Organisation
Registrierung von
Futtermittelunternehmern
Erklärung gem. Artikel 18 Abs. 3 Futtermittelhygiene-Verordnung
Veränderungsanzeige
Merkblatt mit Hinweisen zur Futtermittelhygiene im Landwirtschaftsbetrieb
Pflichten der registrierten Futtermittelunternehmer
Verfütterungsverbot tierischer Proteine
- Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Verfütterungsverbotsdurchführungs-Verordnung
- Durchsetzungs-Verordnung Verfütterungsverbot
- Antragsformulare
» Antrag auf Zulassung
(Herstellung von Futtermitteln mit bestimmten tierischen Proteinen und Wiederkäuerfutter in einem Betrieb)
» Antrag auf Zulassung
(Herstellung von Futtermitteln mit bestimmten tierischen Proteinen für andere Tiere als Wiederkäuer)
» Antrag auf Registrierung
» Antrag auf Gestattung
» Anzeige über die Verfütterung von Fischmehl enthaltende Milchaustauscher an Kälber
Ergebnisse der amtlichen Futtermittelkontrollen 2008
17.08.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Dr. Ingrid Höhn, Tel.: 0331/ 866 7447, Fax: 0331/ 866 7444, E-Mail: Ingrid.Hoehn@MUGV.Brandenburg.de


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