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Weinhügel

Weinkontrolle im Land Brandenburg

Neben einem günstigen Klima in Form von Sonnenstrahlung, Temperatur und Feuchtigkeit als Regen, Tau oder Nebel benötigt der Wein für seine Entwicklung von der Rebe bis zum Fass der ordnenden Regelungen des Gesetzgebers ebenso wie der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des gemeinschaftlichen, des nationalen und des Landesweinrechts.

Die Regelungen des Weinrechts dienen

  • dem Schutz der Gesundheit des Menschen vor gesundheitlich bedenklichen Weinbauerzeugnissen,
  • dem Schutz vor Irreführung und Täuschung und
  • der Gewährleistung seiner umfassenden Information.

Darüber hinaus werden folgende Ziele berücksichtigt:

  • das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes,
  • die Gewährleistung eines gerechten Wettbewerbes und
  • die Förderung der Herstellung von Qualitätserzeugnissen.

Weinkontrolle ist stets vorbeugende Tätigkeit, die Gesetzesverstöße verhüten und gesetzwidrige Zustände beseitigen soll. Zuständig für die Durchführung der Kontrolle von Weinbauerzeugnissen sind die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg.

Auf der Grundlage von risikoorientierten Kriterien werden durch die Lebensmittelkontrolleure alle Weinbau-, Weinherstellungs- und Weinhandelsbetriebe auf Einhaltung der weinrechtlichen Vorschriften regelmäßig überprüft, amtliche Weinproben entnommen und das Kontrollergebnis dokumentiert.

Die Weinkontrolle wird durch vielfältige ineinander greifende Maßnahmen verwirklicht. Dazu gehören u. a. die Begleitpapier- und Weinbuchführung, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Einhaltung der Erzeugungs- und Herstellungsbeschränkungen durch die Keltertraubenerzeuger und die Rückverfolgung der Wege der Erzeugnisse anhand der Weinbuchführung.

Entnommene Weinproben werden dem Landeslabor Berlin-Brandenburg, zur Beurteilung der Sensorik, der analytischen Untersuchung und der Etikettenangaben übergeben. Im Ergebnis der Beurteilung wird im Fall von Beanstandungen ein Gutachten an den jeweiligen Landkreis (Lk) übermittelt, um Maßnahmen zur Mängelbeseitigung gegen den Inverkehrbringer, Hersteller oder Importeur einzuleiten.

Weitere Informationen

weitere Informationen  Weinland Brandenburg
weitere Informationen  Weintraubenerzeugung im Jahr 2009


25.03.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Klaus Pastow, Tel.: 0331/ 866-7466, E-Mail: Klaus.Pastow@MUGV.Brandenburg.de