Futtermittelüberwachung
Aufgaben und Organisation
Futtermittelwirtschaft
Mit dem Begriff "Futtermittelwirtschaft" wird die Vielzahl von Produktionsverfahren und Produkten umschrieben, die für die Verfütterung an Tiere (Tiere für die Produktion von Nahrungsmitteln, Heimtiere) hergestellt werden.
Futtermittel produzieren zunächst die Landwirte selbst mit Produkten wie z. B. Getreide, Grünfutter und daraus erzeugten Konservaten. Weiterhin können Futtermittel aus den verschiedenen Zweigen der Ernährungsindustrie oder der Herstellung von Bioenergie mit den dort anfallenden Nebenprodukten entstammen.
Wichtige Glieder der Futtermittelwirtschaft sind die Hersteller von Zusatzstoffen und Vormischungen sowie die Mischfutterindustrie. Der Futtermittelhandel, das Transportgewerbe, die Lagerhalter und der Importhandel sind weitere wichtige Teile der Futtermittelwirtschaft.
Etwa 10 Mrd. Euro wenden Landwirte in Deutschland jährlich für Futtermittel (selbst erzeugte und zugekaufte) auf. Das Mischfutter hat daran einen Anteil von etwa 26 Prozent. Der Markt für Heimtiernahrung boomt und wird auf jährlich 2,47 Mrd. Euro geschätzt
Aufgaben der Überwachung
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln mit dem Ziel, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern, Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
Die für die amtliche Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Händler die Transporteure und die Landwirte risikoorientiert und stichprobenartig darauf, ob die futtermittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Prüfer der amtlichen Futtermittelüberwachung kontrollieren in der Regel unangemeldet die Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, ebenso wie die Hersteller von Mischfuttermitteln oder auch Landwirte, die diese Futtermittel verfüttern. Die Kontrollen betreffen die Herstellung und Beschaffenheit der Heimtierfuttermittel ebenso wie Futtermittel für Milchkühe oder Fische.
Vorschriften
Die Rechtsgrundlagen der amtlichen Futtermittelüberwachung sind einheitliche europäische Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien), das darauf beruhende deutsche Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die auf diesen Rechtsgrundlagen erlassenen Verordnungen (Futtermittelverordnung, Probenahme- und Analyse-Verordnung). Das Futtermittelrecht ist in der EU harmonisiert. Das heißt, dass in Bulgarien die gleichen Vorschriften gelten wie in Frankreich oder Deutschland.
Organisation
Zweckmäßigerweise sind die Zuständigkeiten für die Futtermittelüberwachung im Flächenland Brandenburg geteilt. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) überwacht die Futtermittelhersteller, die Händler, die Transporteure und Lagerhalter und kontrolliert die Futtermittelimporte. Darüber hinaus koordiniert das LUGV auch die Arbeit aller Futtermittelüberwachungsbehörden in Brandenburg.
Die Landkreise und kreisfreien Städte kontrollieren die Futtermittelherstellung auf der Stufe der Primärproduktion (Landwirte), die Fütterungsvorschriften, die der Landwirt zu beachten hat und den Landwirt, sofern er selbst als Futtermittelhersteller oder Futtermittelhändler tätig ist.
Die bei den Kontrollen entnommenen Futtermittelproben werden im Landeslabor untersucht.
Kontrolle
In Brandenburg gibt es derzeit 6256 registrierungspflichtige Futtermittelunternehmer sowie 569 Betriebe, die kontrolliert werden müssen, jedoch nicht registrierungspflichtig sind, 47 gewerbliche Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen, etwa 480 Handelsbetriebe sowie ca. 5.350 Tierhalter, die amtlich zu kontrollieren sind. Jeder Betrieb wird in der Regel ohne Voranmeldung risikoorientiert und regelmäßig aufgesucht und mittels Betriebsprüfungen, Buchprüfungen und Futtermittelprobenahmen kontrolliert. Dabei werden bei den gewerblichen Futtermittelherstellern u. a. überprüft:
- die Qualität der Futtermittelrohstoffe und der hergestellten Mischfuttermittel,
- die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für die Verwendung von Zusatzstoffen,
- die Einhaltung der Deklarationsvorschriften,
- die für die Futtermittelherstellung angewandten Verfahren,
- der Zustand und die Sauberkeit von Grundstücken, Räumen, Anlagen, Beförderungsmitteln und Geräten sowie
- die Einhaltung der Importvorschriften.
Bei den landwirtschaftlichen Primärproduzenten stehen folgende Kontrollen im Vordergrund:
- die Qualität der selbst erzeugten Futtermittel
- die Fütterungsvorschriften,
- Hygienestandards im Umgang mit Futtermitteln
Weitere Informationen:
LFGB
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Futtermittelverordnung
Ansprechpartner für Futtelmittelüberwachung in den Landkreisen und kreisfreien Städten
LUGV - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz
LLBB - Landeslabor Berlin-Brandenburg
30.07.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Dr. Ingrid Höhn, Tel.: 0331/ 866 7447, Fax: 0331/ 866 7444, E-Mail: Ingrid.Hoehn@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken