
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist eingebettet in das nationale und gesamteuropäische System von Vorschriften und Regelungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher vor - im weitesten Sinne aller - in den Verkehr gebrachten Produkte und Konsumgüter wie Lebensmittel, Haushaltschemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika, Farben, Lösungsmittel, elektrische Haushaltsgeräte, Spielzeuge, bis hin zur Silvesterrakete u. a.
Im engeren Sinne versteht man darunter den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln u. a. Bedarfsgegenständen, vor Irreführung und Täuschung und einer damit verbundenen umfassenden Information für den Verbraucher und den Schutz der Wirtschaft vor unlauterem Wettbewerb durch die Gewährleistung eines gleichen Bedingungen unterworfenen und uneingeschränkten freien Handelsverkehrs in der Europäischen Gemeinschaft.
Aus der Aufgabenstellung und im Zusammenhang mit den nationalen und EG-Rechtsbestimmungen lassen sich folgende Hauptsachgebiete ableiten
Weitere Informationen:
Urteil des EuGH zu Honig
Kennzeichnung von Produkten
Lebensmittel
tierischer Herkunft, nichttierischer Herkunft
Kontrolle vom Feld/Stall bis auf den Teller
Weinkontrolle
Nahrungsergänzungsmittel
Bedarfsgegenstände
Kosmetik
Adressen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
08.09.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Cerstin Hennig, Tel.: 0331/ 866 -7462, E-Mail: Cerstin.Hennig@MUGV.Brandenburg.de


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