
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Öffentliche Bekanntmachungen
Anzeige nach § 15 BImschG
Umweltverträglichkeitsprüfung
Aktuell
Ausführliche und verständliche Informationen finden Sie als Investor oder interessierter Bürger in unserem "Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz"
Im Testbetrieb können in beschränktem Umfang Genehmigungsanträge online mit der Software ELiA gestellt werden.
Im Folgenden in Kürze die wichtigsten Informationen:
Was wird genehmigt?
Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt.
Wer genehmigt?
Das Genehmigungsverfahren wird in den Regionalabteilungen des Landesumweltamtes (LUA) durchgeführt.
Wie wird genehmigt?
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bzgl.
- Reinhaltung der Luft,
- Schutz vor Lärm,
- Abfallvermeidung und -verwertung,
- Naturschutz,
- Gewässerschutz,
- Arbeitsschutz und
- Anlagensicherheit
eingehalten werden.
Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesumweltamt alle betroffenen Behörden.
Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Bekanntmachung
Das Landesumweltamt macht im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet
- die Anträge auf Genehmigung
- die Entscheidungen des LUA zu Genehmigungsanträgen
- die Entscheidungen des LUA über die Erforderlichkeit einer UVP
Anzeige
Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein.
Antragstellung
Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem Landesumweltamt geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt.
Für den Antrag auf Genehmigung stehen die Formulare unter www.berlin.de/sen/umwelt/service/formulare/de/umwelt/immissionsschutz.shtml zur Verfügung.
Antragssoftware ELiA
Mit Zustimmung der Genehmigungsverfahrensstelle können Sie auch das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA nutzen, das Ihnen Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare bietet. Die Abgabe der Antragsunterlagen erfolgt hierbei in mindestens 3 Papierexemplaren. Zusätzlich können Exemplare als CD übergeben werden. Alternativ ist der elektronische Versand über die Virtuelle Poststelle des Landes (Governikus/Govello) in Absprache mit der Genehmigungsverfahrensstelle möglich.
ELiA befindet sich noch im Testbetrieb.
Weitere Informationen:
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
27.07.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 54, Susanne Wolff, Tel.: 0331/ 866 -7264, E-Mail: Susanne.Wolff@MUGV.Brandenburg.de


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