Nachhaltige Entwicklung in Brandenburg
Was heißt Nachhaltige Entwicklung und welche Bedeutung kommt ihr im internationalen, nationalen und regionalen Kontext zu?
Die Staatengemeinschaft ist sich seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahr 1992 einig darüber, dass nur "... eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten der künftigen Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen (Brundtland-Report, 1987)" als nachhaltig und damit zukunftsfähig gelten kann. Das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung findet seither weltweit zunehmend Eingang in andere Politikbereiche. Insbesondere im Zuge aktueller Erkenntnisse über die wahrscheinlichen Auswirkungen vom Menschen verursachter Klimaveränderungen ist das Nachhaltigkeitsprinzip stärker als zuvor auf die politische Tagesordnung getreten.
Zahlreiche wichtige Beschlüsse und Dokumente der UN und insbesondere der EU fordern die Berücksichtigung des Prinzips der Nachhaltigkeit von den nationalen und regionalen Entscheidungsträgern. Die "Strategie der EU für die nachhaltige Entwicklung" aus dem Jahre 2001 (so genannte "Strategie von Göteborg"), ihre im Jahr 2006 beschlossene Präzisierung und Fortschreibung sowie die im Jahr 2002 veröffentlichte nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung "Perspektiven für Deutschland" erfordern es, das Prinzip Nachhaltigkeit als strategischen Handlungsansatz in allen Politikfeldern zu berücksichtigen. Der Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung findet sich in der Gesetzgebung der EU und des Bundes bereits an vielen Stellen.
Die Strategien der EU und des Bundes zur Nachhaltigen Entwicklung weisen aber auch der regionalen Ebene, das heißt den Bundesländern, besondere Verantwortung und Gestaltungsräume zu. Ohne ihre Mitwirkung können die globalen und nationalen Ziele nicht erreicht werden. Insbesondere der Fortschrittsbericht 2004 der Bundesregierung zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie betont die wichtige Rolle der Bundesländer "... bei der Formulierung und Durchsetzung einer Politik der Nachhaltigkeit". Im Statusbericht der Bundesregierung an die UN wird die Verantwortung der Bundesländer für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ausdrücklich hervorgehoben.
Eine Brandenburger Politik der Nachhaltigkeit muss zum einen die zunehmende Vernetzung globaler und internationaler Vorsorgepolitik, zum anderen das selbstbewusste Bekenntnis zur Sicherung der Entwicklungsfähigkeit des Landes widerspiegeln. Die spezifischen Wertschöpfungspotentiale des Landes sollen für eine dauerhaft stabile soziale und ökonomische Entwicklung nutzbar gehalten werden. Hierzu ist es notwenig, den global und regional wirkenden Herausforderungen wie beispielsweise den komplexen Wirkungen des Klimawandels oder der Ressourcen- und Energieverfügbarkeit durch effektive Anpassungs- und Gewährleistungsstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern der Landespolitik zu begegnen.
Wie wird Nachhaltigkeitspolitik in Brandenburg konkret gestaltet?
In Brandenburg liegt die Zuständigkeit für die Nachhaltige Entwicklung beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Die stärkere Integration der Nachhaltigen Entwicklung in die Fachpolitik der Ressorts der Landesregierung ist als Aufgabe in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU über die Zusammenarbeit in der Regierungskoalition für diese Legislaturperiode benannt.
Wichtige fachübergreifende Themen der Landespolitik mit engem Bezug zur Nachhaltigen Entwicklung sind insbesondere die Klimaschutzpolitik, die Energiepolitik, die Verkehrs-, Raumordnungs- und Siedlungspolitik, der Naturschutz, die Landnutzung, die Ländliche Entwicklung und die Demografie, die Steuer- und Förderpolitik, die Umweltbildung und die Kooperation mit den Akteuren der lokalen Agenda 21. In einem Grußwort hat Herr Minister Woidke auf dem Brandenburger Lokale Agenda 21- und Nachhaltigkeitstag die Nachhaltigkeitspolitik des Landes Brandenburg und Bedeutung der lokalen Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung dargelegt.
Als ein Instrument der Nachhaltigkeitspolitik im Bereich der Wirtschaft hat die Landesregierung die Umweltpartnerschaft mit der Wirtschaft ins Leben gerufen.
Um ihr Ziel einer dauerhaft tragfähigen Entwicklung systematisch und schrittweise zu erreichen, arbeitet die Landesregierung an einem fachübergreifenden programmatischen Handlungsansatz. Dieser soll spezifisch auf die regionalen Brandenburger Verhältnisse zugeschnitten sein und gleichzeitig eine Brücke zu Aktivitäten der EU, der Bundesregierung und der Nachbarländer schlagen. In ihm sollen Eckpunkte, Handlungsfelder und Instrumente einer Brandenburger Politik der Nachhaltigen Entwicklung aufgezeigt werden. Dabei legt die Landesregierung großen Wert auf Beratung durch und die Einbeziehung von Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Aus diesem Grunde ist ein aus Experten bestehender "Beirat für Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschutz" beim Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz berufen worden, der die Landesregierung zu Fragen der Nachhaltigkeit berät und an der Ausgestaltung der relevanten Strategien und Programme des Landes mitwirkt.
30.07.2008
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 55, Dr. Frank Beck, Tel.: 0331 / 866 -7210, E-Mail: Frank.Beck@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken