
Eingriffsregelung
Die "Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE" wurden überarbeitet und aktualisiert. Sie sind in der Fassung vom April 2009 verfügbar.
Beibehalten wurde das in der Praxis bewährte Konzept der als vollzugsorientierte Arbeitshilfe. Sie bieten in kompakter Form Verfahrenshinweise zur Vermeidung, Minderung sowie Kompensation von erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Einzelfragen zur Kompensation und Behandlung spezieller Problemstellungen. Es werden vor allem die länderspezifischen Anforderungen für das Land Brandenburg aufgezeigt. Zu diesen zählen die verbal-argumentative Bewertungsmethode, die Regelungen und Hinweise zu Flächenpools sowie die Vereinfachung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. Die für die Eingriffsregelung relevanten Aspekte der Landschaftsplanung, des Europäischen Netzes "Natura 2000" sowie der aktuelle Stand des Umgangs mit dem besonderen Artenschutz in Genehmigungsverfahren werden zusammenfassend dargestellt.
Die HVE soll die Anwendung der Eingriffsregelung im Land Brandenburg
einheitlich, nachvollziehbar und effektiv handhabbar gestalten. Sie richtet sich
vor allem an die für die Eingriffsregelung zuständigen Behörden,
Planungsträger und Planungsbüros. Sie sind als Empfehlung zum Vorgehen in der
Vollzugspraxis konzipiert, wobei begründete Abweichungen von den dargestellten
Arbeitshilfen möglich bleiben.
Weitere Informationen:
HVE - Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung
19.06.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 44, Richard Nothdorf, Tel.: 0331/ 866 -7054, E-Mail: Richard.Nothdorf@MUGV.Brandenburg.de


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