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Logo und Link Biosphärenreservat Spreewald

Biosphärenreservat Spreewald: Regionalentwicklung

Zonierung des Biosphärenreservats

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Das Gesamtgebiet des Biosphärenreservats ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, in das 23 Naturschutzgebiete (NSG) und 7 Kernzonen eingebettet sind.

hochspringen Die Kernzone, Schutzzone I

Grafik Schutzzonen BR SpreewaldDie Kernzone schützt die Teilbereiche des Spreewalds, in denen weitgehend noch Natur pur zu finden ist. Sie nimmt 2 Prozent des Spreewaldes - in erster Linie naturnahe Waldbestände - ein. Hier werden die Ökosysteme ihrer natürlichen Dynamik überlassen. Die als Totalreservate ausgewiesenen Naturschutzgebiete dürfen nur zu Forschungszwecken betreten werden.

hochspringen  Die Pflegezone, Schutzzone II

Die Pflegezone umfasst auf 18 Prozent des Gebiets charakteristische Ökosysteme des Naturraums Spreewald. Sie sind für den besonderen Schutz der Tiere und Pflanzen als Naturschutzgebiete gesichert. In Naturschutzgebieten steht der Biotop- und Artenschutz im Vordergrund. Die Naturschutzgebietsverordnung regelt über Schutzzweck, Ge- und Verbote Nutzungseinschränkungen.

Gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen hier die landschaftstypische Vielfalt und Förderung der traditionellen Nutzung erhalten sowie die Kernzonen vor Schadeinflüssen abschirmen.

hochspringen  Entwicklungszone, Schutzzone III

Die Entwicklungszone nimmt mit über 80 Prozent den größten Teil des Biosphärenreservats ein. Sie enthält Landschaftsbereiche, in denen eine nachhaltige Wirtschaftsweise das über Jahrhunderte gewachsene Landschaftsbild erhalten hat, das nun durch eine Förderung der traditionellen Nutzungen geschützt werden soll (Schutzzone III, Zone der harmonischen Kulturlandschaft). Im Spreewald wurde die gesamte Entwicklungszone zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

Hauptziele von Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind die Bewahrung des Landschaftsbildes und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. LSG dienen vorrangig der Erholung. Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft und Jagd sind im Rahmen der Schutzverordnung ohne wesentliche Einschränkungen möglich.

hochspringen  Regenerierungszone, Schutzzone IV

Teilbereiche der Entwicklungszone sind durch unsachgemäße, monostrukturierte Bewirtschaftung geschädigt. In der Biosphärenreservatsverordnung wurde sie als zusätzliche Untergliederung der Zonierung des MAB-Programms als Regenerationszone ausgewiesen, in der die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die typische Lebensraumvielfalt der Kulturlandschaft des Spreewaldes erst wiederhergestellt werden muss (Schutzzone IV, Regenerierungszone).


26.11.2009

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat GR 4 Biosphärenreservat Spreewald, Eugen Nowak, Tel.: 03542/ 8921 -0, Fax: 03542/ 8921 -40, E-Mail: br-spreewald@lugv.brandenburg.de