
Biosphärenreservat Spreewald: Regionalentwicklung
Zonierung des Biosphärenreservats
- Die Kernzone, Schutzzone I
- Die Pflegezone, Schutzzone II
- Entwicklungszone, Schutzzone III
- Regenerierungszone, Schutzzone IV

Das Gesamtgebiet des Biosphärenreservats ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, in das 23 Naturschutzgebiete (NSG) und 7 Kernzonen eingebettet sind.
Die Kernzone schützt die Teilbereiche des Spreewalds, in denen weitgehend
noch Natur pur zu finden ist. Sie nimmt 2 Prozent des Spreewaldes - in erster Linie
naturnahe Waldbestände - ein. Hier werden die Ökosysteme ihrer natürlichen
Dynamik überlassen. Die als Totalreservate ausgewiesenen Naturschutzgebiete
dürfen nur zu Forschungszwecken betreten werden.
Die Pflegezone umfasst auf 18 Prozent des Gebiets charakteristische Ökosysteme des Naturraums Spreewald. Sie sind für den besonderen Schutz der Tiere und Pflanzen als Naturschutzgebiete gesichert. In Naturschutzgebieten steht der Biotop- und Artenschutz im Vordergrund. Die Naturschutzgebietsverordnung regelt über Schutzzweck, Ge- und Verbote Nutzungseinschränkungen.
Gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen hier die landschaftstypische Vielfalt und Förderung der traditionellen Nutzung erhalten sowie die Kernzonen vor Schadeinflüssen abschirmen.
Entwicklungszone, Schutzzone III
Die Entwicklungszone nimmt mit über 80 Prozent den größten Teil des Biosphärenreservats ein. Sie enthält Landschaftsbereiche, in denen eine nachhaltige Wirtschaftsweise das über Jahrhunderte gewachsene Landschaftsbild erhalten hat, das nun durch eine Förderung der traditionellen Nutzungen geschützt werden soll (Schutzzone III, Zone der harmonischen Kulturlandschaft). Im Spreewald wurde die gesamte Entwicklungszone zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Hauptziele von Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind die Bewahrung des Landschaftsbildes und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. LSG dienen vorrangig der Erholung. Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft und Jagd sind im Rahmen der Schutzverordnung ohne wesentliche Einschränkungen möglich.
Regenerierungszone, Schutzzone IV
Teilbereiche der Entwicklungszone sind durch unsachgemäße, monostrukturierte Bewirtschaftung geschädigt. In der Biosphärenreservatsverordnung wurde sie als zusätzliche Untergliederung der Zonierung des MAB-Programms als Regenerationszone ausgewiesen, in der die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die typische Lebensraumvielfalt der Kulturlandschaft des Spreewaldes erst wiederhergestellt werden muss (Schutzzone IV, Regenerierungszone).
26.11.2009
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat GR 4 Biosphärenreservat Spreewald, Eugen Nowak, Tel.: 03542/ 8921 -0, Fax: 03542/ 8921 -40, E-Mail: br-spreewald@lugv.brandenburg.de


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