
Biosphärenreservat Spreewald: Naturtourismus
Angeln
Verhaltensregeln für Angler im Biosphärenreservat
Angelgewässer im Oberspreewald
Angelgewässer im Unterspreewald
Der Spreewald ist nicht nur für seine idyllische Natur, sondern auch für
seinen Fischreichtum bekannt. Einheimische wie auswärtige Angelsportfreunde
wissen dies zu schätzen. Doch auch Fischotter, Eisvogel, Schwarzstorch u. a. haben hier eines ihrer letzten Refugien.
Ein Großteil der Fließgewässer befindet sich in und an Naturschutzgebieten. Für den Angelsport gelten deshalb besondere Regeln. Denn auch das verantwortungsbewusste Handeln der Angler zählt, um die einzigartige Landschaft mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten langfristig zu bewahren. Helfen Sie also mit, das Naturparadies Spreewald zu erhalten und angeln Sie nur an den dafür frei gegebenen Wasserläufen.
Weitere Informationen zu den Angelgewässern erhalten Sie dort, wo Angelkarten verkauft werden. Auskünfte dazu erteilen die Touristinformationen.
Verhaltensregeln für Angler im Biosphärenreservat
Über die für das Angeln in Brandenburg geltenden Gesetzte und Vorschriften hinaus sind im Biosphärenreservat noch einige spezielle Regeln zu beachten.
- Das Angeln ist in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis einer Stunde nach Sonnenuntergang auf den in den Karten gekennzeichneten Strecken erlaubt. Das Nachtangeln ist nur auf wenigen, dafür frei gegebenen Strecken gestattet, ansonsten untersagt. Auskunft über Nachtangelmöglichkeiten erteilt der jeweilige Angelverband.
- Auf Gewässern, die laut Karte nur von einer Seite beangelt werden dürfen, kann vom Kahn aus auf der gesamten Gewässerbreite geangelt werden.
- Die Zufahrt zu den Gewässern mit Kfz darf nur über die für den örtlichen Verkehr zugelassenen Wege und Straßen erfolgen.
- Gewässerstrecken, die für die Befahrung gesperrt sind – Schild rot-weiß-rot – dürfen auch mit Kähnen, Paddelbooten usw. nicht befahren werden.
- Die Benutzung von Wasserfahrzeugen mit Antriebsmaschinen ist nur auf den dafür frei gegebenen Strecken erlaubt.
- Naturnahe Ufer sollten so betreten werden, dass sie nicht zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
- Organisierte Angelveranstaltungen müssen durch die Untere Fischereibehörde genehmigt werden, in Naturschutzgebieten auch durch die Untere Naturschutzbehörde.
08.04.2011
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat GR 4 Biosphärenreservat Spreewald, Eugen Nowak, Tel.: 03542/ 8921 -0, Fax: 03542/ 8921 -40, E-Mail: br-spreewald@lugv.brandenburg.de


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