Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie - Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der WRRL

In der EU-Wasserrahmenrichtlinie waren die Mitgliedstaaten aufgefordert worden, die Inhalte und Vorgaben der Richtlinie bis Ende 2003 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland hatte demzufolge der Bund seine Rahmengesetzgebung anzupassen, die Bundesländer ihre jeweiligen Landeswassergesetze. Darüber hinaus waren Detailregelungen - vor allem aus verschiedenen Anhängen der Richtlinie - in Verordnungen der Länder zu überführen.

Als Rahmengesetz trat im Juni 2002 das novellierte Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Im Anschluss daran konnte erst nach längeren Abstimmungen das geänderte Brandenburgische Wassergesetz im Dezember 2004 in Kraft treten. Anknüpfend an die WRRL und an das Wasserhaushaltsgesetz wurden darin unter anderem Regelungen für Bewirtschaftungsziele und -prinzipien, für Fristen zur Erreichung bestimmter Ziele, für neue Planungsinstrumentarien und für die Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen.

Im August 2004 war die Brandenburgische Gewässereinstufungsverordnung verkündet worden, in der eine Reihe wichtiger Detailregelungen vorgenommen wurde, die unter anderem auf die Beschreibung und Typisierung von Gewässern, auf die Festlegung von Referenzbedingungen, auf die Überwachung und auf die Einstufung der Gewässer anzuwenden ist.

Im April 2009 trat darüber hinaus die Verordnung zur Übertragung von Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes an die Gewässerunterhaltungsverbände (Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung) in Kraft, mit der diese in die landesweite Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einbezogen werden. In einer Ausführungsvorschrift sind hierfür Anfang 2010 die Verfahrensabläufe, organisatorische Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen präzisiert worden.

weitere Informationen  EU-Wasserrahmenrichtlinie
weitere Informationen  Wasserhaushaltsgesetz
weitere Informationen  Brandenburgische Wassergesetz
weitere Informationen  BbgGewEV - Brandenburgische Gewässereinstufungsverordnung
weitere Informationen  UVZV - Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung


16.03.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 62, Dr. Herbert Dunkel, Tel.: 0331/ 866 -7820, Fax: 0331/ 27548 -7820, E-Mail: Herbert.Dunkel@MUGV.Brandenburg.de