Die europäische Wasserrahmenrichtlinie
Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
Die Bestandsaufnahme und die Ergebnisse der Gewässerüberwachung sind Ausgangspunkte für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Wenn Gewässer nicht die Kriterien eines "guten Zustands" erfüllen, müssen die Mitgliedstaaten der EU Maßnahmen durchführen, um den "guten Zustand" bis 2015 herbeizuführen. Kriterien für den "guten Zustand" sind im Anhang V der WRRL zusammengestellt. Je nach Ursache sind verschiedene Handlungsstrategien denkbar, z. B. Gewässerrenaturierungen, strengere Grenzwerte für Abwassereinleitungen oder praxisrelevante Umweltvereinbarungen mit Industrie und Landwirtschaft. Alle derartigen Vorhaben sind in den Maßnahmenprogrammen zusammenzufassen. . Alle derartigen Vorhaben sind in Maßnahmenprogrammen zusammenzufassen, die sich jeweils auf eine Flussgebietseinheit bzw. auf das jeweilige Hoheitsgebiet eines Staates in internationalen Flussgebietseinheiten beziehen.
Besonderes Augenmerk gilt den "prioritären Stoffen". Zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung hatte Die EU-Kommission 2001 gemäß WRRL, Art. 16, eine "Liste prioritärer Stoffe" mit 33 Schadstoffen bzw. Schadstoffgruppen veröffentlicht, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen und deren Einleitung in Gewässer schrittweise reduziert und schließlich beendet werden soll.
Die Liste prioritärer Stoffe, die alle 4 Jahre aktualisiert wird, bildet den Anhang X der WRRL. Seit Dezember 2008 gibt es eine ergänzende Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik, in der Festlegungen zu prioritären Stoffen getroffen werden, u. a. zum Jahresdurchschnitt und zur zulässigen Höchstkonzentration.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten darüber hinaus, Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten zu erstellen, in denen die zeitlich vorangegangenen Analysen und Bewertungen mit den künftigen Handlungsstrategien systematisch verknüpft werden. Die Bewirtschaftungspläne enthalten unter anderem eine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit, eine Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen, eine Liste von Umweltzielen, eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme, zusammengefasste wirtschaftliche Analysen und umfangreiche, systematisch untergliederte Kartenwerke. Brandenburg muss entsprechende Beiträge für die internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder liefern.
Die Entwürfe der Maßnahmenprogramme für die deutschen Teile der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder sowie die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die beiden Flussgebietseinheiten wurden im Dezember 2008 fertig gestellt und veröffentlicht.
Zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne gab es vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 eine Anhörung der Öffentlichkeit, bei der jede(r) Interessierte, jede natürliche und juristische Person eine Stellungnahme abgeben konnte.
Für die beiden Maßnahmenprogramme wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt, in der die Gesamtwirkung auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern bewertet wurde.
Das gesamte Spektrum möglicher Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ist einem Katalog der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zusammengefasst, der als Anhang in jedem Maßnahmenprogramm enthalten ist. In einem weiteren Anhang sind diese Maßnahmen konkreten Gewässerabschnitten zugeordnet.
Die Maßnahmen des LAWA-Kataloges sind von ihrem Charakter her übergreifende Maßnahmentypen, die im weiteren Verlauf der Umsetzung planerisch und in ihrer technischen Durchführung zu konkretisieren sind.
Nach Abschluss der jeweiligen Strategischen Umweltprüfung bzw. nach Beendigung der Anhörungen wurden die Maßnahmenprogramme und die Bewirtschaftungsplänen überarbeitet. Diese treten am 22. Dezember 2009 in Kraft.
Übersicht der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder
Übersicht der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder + dazugehörige Umweltberichte
Liste prioritärer Stoffe
21.12.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 62, Dr. Dieter Schütte, Tel.: 0331/ 866 -7212, Fax: 0331/ 27548 -7212, E-Mail: Dieter.Schuette@MUGV.Brandenburg.de


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