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Überfluteter Oderdeich beim Hochwasser 1997 (MUGV-Fotoarchiv, Florian Engels)

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und ihre Umsetzung im Land Brandenburg

Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten. 

In der Richtlinie ist eine Koordinierung mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Möglichkeiten der Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen liegt. 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 

Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor: 

» bis 22. Dezember 2011: Abschluss der vorläufigen Bewertung
» bis 22. Dezember 2013: Erstellung der Risiko- und Gefahrenkarten
» bis 22. Dezember 2015: Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Aktuell:

weitere Informationen  Potenzialstudie zur dauerhaften Nutzung von Tagebauseen in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster
        für eine verbesserte Hochwasservorsorge und -bewältigung
weitere Informationen  Hochwasserkonferenz vom 9. Februar 2011
weitere Informationen  Internationale Hochwasserkonferenz vom 8. Juni 2011
 

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)
weitere Informationen  Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte
weitere Informationen  Beschluss gemäß Artikel 13 der HWRM-RL für das Land Brandenburg vom 6. November 2010


02.01.2012

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 64, E-Mail: Ref.64@MUGV.Brandenburg.de