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Bekanntgabe von sachverständigen Stellen nach § 26 BImSchG

Bekanntgabe von sachverständigen Stellen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 26 BImSchG

Für die Bekanntgabe von Stellen mit Geschäftsitz im Land Brandenburg für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie von Stellen zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und für die Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräte nach 1. BImSchV (§ 18 Abs. 2), 2. BImSchV (§ 12 Abs. 7), 13. BImSchV (§ 14 Abs. 2 und Abs. 3), 17. BImSchV (§ 10 Abs. 3), 27. BImSchV (§ 7 Abs. 3), 30. BImSchV (§ 8 Abs. 4), 31. BImSchV (Anhang VI, Nr. 2.1) oder TA Luft (Nummer 5.3) liegt die Zuständigkeit für Brandenburg beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Technischer Umweltschutz (TUS), Referat T 3. 

Ein Antrag auf Bekanntgabe ist unter Benutzung des bundeseinheitlichen Antragsformulars zu stellen. Der Antragsformulardatensatz wird unter folgender Adresse zum Download angeboten: 
www.hlug.de/fileadmin/dokumente/luft/emisskassel/antragsformulare.zip 

Antragsteller wenden sich bitte an folgende Adresse:

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg,
Abteilung TUS, Referat T 3

Postadresse:  Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam
Paketadresse: Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Besucheradresse:    Von-Schön-Str. 7, 03050 Cottbus, Raum 1.13 
Kommunikation:
 
   Tel.: 0355/ 4991 -1307, 
Fax: 0355/ 4991 -1074, Computerfax 0331/ 27548 -3205
E-Mail: bekanntgabe26@lugv.brandenburg.de 

Informationen zu bekannt gegebenen Stellen können Sie über das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erhalten.


21.12.2010

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat T3 - Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz, Ralf Schäfer, Tel.: 0355/ 49 91 -1307, Fax: 0331/ 275 48 -3205, E-Mail: Ralf.Schaefer@LUGV.Brandenburg.de