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Kompromiss zum Naturschutzgebiet „Oberes Rhinluch“ ( 17.01.2012 )

Potsdam – Das Naturschutzgebietsverfahren „Oberes Rhinluch“ wird im bisherigen Geltungsbereich fortgeführt. Das haben Umweltministerin Anita Tack und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger heute gemeinsam in Potsdam bekräftigt. „Wir nehmen die Sorgen der Landnutzer ernst und wir wollen unsere gemeinsame Verantwortung für die Lebensräume der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten wahrnehmen“, so die Minister.

Bisheriger Konfliktpunkt waren vor allem spezifische Einschränkungen in der Bewirtschaftung, wie vor allem der Einsatz von Gülle zu Düngezwecken. Diese werden zurückgenommen, wobei zur Absicherung eines effizienten Wiesenbrüter- und Amphibienschutzes im Einzelfall Abreden mit den bewirtschaftenden Betrieben durch die Untere Naturschutzbehörde geboten sein können. Beide Minister gehen davon aus, dass mit Inkrafttreten der Verordnung die Vereinbarungen zum Vertragsnaturschutz in der Region zukunftsfähig umgesetzt werden.

Das Naturschutzgebiet „Oberes Rhinluch“ ist Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Rhin-Havelluch“. „Als solches wollen wir es nachhaltig sichern, vor allem in seiner herausragende Funktion als europäischer Kranichrastplatz“, sagt Tack. „Der größte Teil des bisher im Gebiet genutzten Grünlandes wird seit vielen Jahren von den Betrieben extensiv genutzt. Diese Nutzung trägt zur Qualität des Gebietes bei und soll langfristig gesichert und auch unterstützt werden.“

Vogelsänger: „Mit diesem Kompromiss kann den Anliegen der Landwirtschaft und des Naturschutzes gut Rechnung getragen werden. Die Verabredungen zeigen, dass Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Gebiets leisten können. Wertschöpfung über Rinderhaltung und Milchproduktion und damit Arbeitsplätze in dieser strukturschwachen Region werden gesichert.“

2.764 Hektar des „Oberes Rhinluchs“ sollen als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Nach einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in 2009 und einer öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes in 2010 wurden 2011 zahlreiche Gespräche mit betroffenen Landwirten und Landnutzern vor Ort geführt. In diesem Jahr soll das Verfahren abgeschlossen werden.

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Alrun Kaune-Nüßlein, Tel.: 0331/ 866 -7016, E-Mail: Alrun.Kaune-Nuesslein@MUGV.Brandenburg.de