Bewirtschaftungspläne für Elbe und Oder in Kraft ( 22.12.2009 )
Potsdam – Heute treten die Bewirtschaftungspläne für die
Flussgebietseinheiten Elbe und Oder in Kraft. Sie gelten für die nächsten
sechs Jahre bis 2015. Mit der Umsetzung dieser Pläne wird ein Schutz- und
Entwicklungsprogramm begonnen, das sich auf alle Oberflächengewässer und auf
das Grundwasser erstreckt. Ziel ist der gute ökologische und chemische Zustand
der Flüsse und Seen sowie der gute chemische und mengenmäßige Zustand des
Grundwassers. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack begrüßte die neuen
Herausforderungen für die Wasserwirtschaft: "Mit den
Bewirtschaftungsplänen wird ein flächendeckender Gewässerschutz in Angriff
genommen, der in seinen Zielen deutlich über frühere Qualitätsstandards
hinausgeht", erklärte Tack. "Entscheidend für die Wirksamkeit wird
der ganzheitlich-methodische Ansatz sein. Er bezieht sich nicht auf einen
einzelnen Fluss oder See, sondern auf die Flussgebietseinheit, über Länder-
und Staatsgrenzen hinweg."
Der gute ökologische Zustand der Oberflächengewässer orientiert sich an den natürlichen oder naturnahen Verhältnissen von Referenzgewässern, charakterisiert durch gute Wasserqualität und Artenreichtum der Gewässerfauna und -flora. Der gute chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird charakterisiert durch das Fernhalten von Nähr- und Schadstoffen sowie durch eine Neubildungsrate, die höher liegt als die Summe der Entnahmen für den Gebrauch. Bei erheblich veränderten und künstlichen Gewässern - das sind Kanäle, begradigte oder anderweitig umgestaltete Gewässer - wird das modifizierte gute ökologische Potential angestrebt.
Mit den beiden Bewirtschaftungsplänen erfüllt Brandenburg die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Mit der Wasserrahmenrichtlinie hatte die Europäische Kommission ein weit in die Zukunft reichendes Umweltvorsorgeprogramm auf dem Gebiet des Gewässerschutzes auf den Weg gebracht, das für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich ist. Erstmals erfolgt die Umsetzung eines solchen Programms nicht nur in den Grenzen der Nationalstaaten, sondern orientiert sich an den natürlich-geografischen und hydrologischen Gewässerverhältnissen.
Europa ist dabei in die Einzugsgebiete beziehungsweise in die Flussgebietseinheiten der großen Flüsse aufgeteilt worden. Wenn die Flussgebietseinheiten über die nationalen Grenzen hinausreichen das ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fall -, dann sind die Mitgliedsstaaten zur Aufstellung gemeinsamer Pläne verpflichtet.
In Deutschland gibt es 10 Flussgebietseinheiten, davon befindet sich nur eines, die Flussgebietseinheit Weser, vollständig innerhalb der Grenzen Deutschlands. Brandenburg gehört zu den internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vollzieht sich somit unter dem Dach der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe und der Oder.
In den mehrere hundert Seiten umfassenden Bewirtschaftungsplänen werden Merkmale und Typen der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie ihre signifikanten, vom guten Zustand abweichenden stofflichen und morphologischen Belastungen beschrieben.
In engem Zusammenhang mit den eher analytischen Bewirtschaftungsplänen stehen die Maßnahmenprogramme für beide Flussgebietseinheiten. In ihnen werden die praktischen Handlungsmöglichkeiten und -optionen aufgezeigt, mit denen die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden sollen.
Zu den Maßnahmen, die vordringlich in Angriff genommen werden, gehört in Brandenburg die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in 66 Flüssen beziehungsweise Flussabschnitten, die als überregionale oder regionale Vorranggewässer eingestuft wurden. Das bedeutet, dass Wehre oder andere Querbauwerke, die das Passieren von Fischen und anderen Lebewesen verhindern, bis 2015 zurückgebaut oder baulich verändert werden, zum Beispiel durch Fischpässe oder Umgehungsgerinne.
Ein weiterer Problembereich stellt die vielfach immer noch zu hohe Nährstoffbelastung von Gewässern mit Phosphor und Stickstoff dar. Sie soll in Brandenburg bis 2015 in 34 Seen und in knapp 340 Fließgewässerabschnitten deutlich verringert werden.
Für den gesamten deutschen Elbeabschnitt soll bis 2015 die Stickstofffracht - bezogen auf das Jahr 2006 - um fünf Prozent und die Phosphorfracht um sieben Prozent gesenkt werden. Das bedeutet, dass bis 2015 die Stickstofffracht um 4.000 Tonnen, die von Phosphor um 270 Tonnen verringert wird. In weiteren Schritten sollen die Nährstoffe bis 2027 um 24 Prozent verringert werden, um die Überdüngung der Nordsee zu beenden.
Die Maßnahmenprogramme stützen sich auf einen knapp 100 Positionen umfassenden Maßnahmentypenkatalog der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der das gesamte praktische Handlungsspektrum repräsentiert. Maßnahmen zur Optimierung von Kläranlagen gehören ebenso dazu wie Maßnahmen zur Verringerung diffuser Einträge aus der Landwirtschaft, zur naturnahen Gestaltung von Gewässern oder zur Durchgängigkeit an Querbauwerken wie Wehren und Schleusen. Mit der Zuordnung bestimmter Maßnahmen aus dem LAWA-Typenkatalog zu konkreten Gewässern oder deren Abschnitten wird festgelegt, welches Umweltziel erreicht werden soll.
Für die konkrete Umsetzung, für genaue Ortsbestimmungen und für die jeweils technische Durchführung reicht die Festlegung des Maßnahmentyps aber allein noch nicht aus. Zur Umsetzung der beiden Maßnahmenprogramme werden daher für ganz Brandenburg in den nächsten Jahren 161 Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet, in denen für einzelne Gewässer und Gewässerabschnitte genaue Bestandsaufnahmen, Analysen und Ausführungsplanungen vorgenommen werden. Gegenwärtig und in unmittelbar nächster Zeit werden folgende Gewässerentwicklungskonzepte in Angriff genommen: Brieskower Kanal, Nuthe, oberer Spreewald, Krumme Spree sowie Rhin1 und 2.
Der deutsche Teil des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe wurde von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe erstellt, zu der sich im Jahr 2004 die 10 im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer zusammen geschlossen hatten. Den deutschen Teil des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Oder haben die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gemeinsam erarbeitet.
Grundlage für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind eine Bestandsaufnahme aus den Jahren 2003 bis 2005 sowie die Ergebnisse einer ausgedehnten Gewässerüberwachung aus den Jahren 2006 bis 2008, bei der allein in Brandenburg knapp 1.000 Messstellen in den Oberflächengewässern und mehrere tausend Messstellen im Grundwasser ausgewertet wurden. Insgesamt erstreckten sich die Vorarbeiten über neun Jahre.
In den Bewirtschaftungsplänen werden auch die Ausnahmen für jene Gewässer benannt, bei denen die Umweltziele aus verschiedenen Gründen bis 2015 nicht erreicht werden können. Grundlage für Ausnahmeregelungen können unter anderem natürliche Gegebenheiten, unverhältnismäßige Kosten-Nutzen-Relationen, technische Undurchführbarkeit oder gesellschaftlich relevante wirtschaftliche Tätigkeiten sein. Ausnahmen von den Umweltzielen gibt es zum Beispiel für Grundwasserkörper in den Braunkohleregionen.
Bewirtschaftungspläne für die
Flussgebietseinheiten Elbe und Oder
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 "Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -8006,


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