Tack: Datenschutz ist Verbraucherschutz ( 02.03.2010 )
Potsdam - Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung. Zugleich mahnt sie aber eine Stärkung der Verbraucherrechte nicht nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sondern insgesamt an. „Vorratsdatenspeicherung gibt es aber nicht nur für die Zwecke der Strafverfolgung. Eine solche nicht spürbare Datenspeicherung und -verwendung vermittelt vielen Bürgerinnen und Bürgern ein großes Unbehagen, das ich sehr gut nachvollziehen kann“, so die Ministerin.
Ausgleich würden hier nur wirksame Transparenzregeln schaffen. „Der Grundsatz der Offenheit der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten muss daher zum Eckpfeiler des Datenschutzrechts auch im privaten Bereich werden“, fordert Tack. Versandhandelsunternehmen, Suchmaschinenbetreiber und sonstige Anbieter sowie kommerzielle Datenhändler hielten eine Vielzahl von Daten vor, die eine umfassende Durchleuchtung der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglichen. „Wichtig ist, dass künftig Daten nicht ohne vorherige Kenntnis und Einwilligung zu Werbezwecken verarbeitet werden dürfen. Es kann nicht von jedem einzelnen Verbraucher oder Internet-Nutzer erwartet werden, dass er ermittelt, wo genau seine Daten gespeichert werden und dann der Weitergabe im Einzelnen widerspricht. Wir brauchen vielmehr eine umfassende Einwilligungslösung.“
Neue Techniken, wie z.B. die RFID-Technik ("Radio-frequency identification"), ermöglichen die Erstellung unfassender Konsum- und Bewegungsprofile. Es muss sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Inhalt ihres Einkaufskorbes nicht unbemerkt offenbaren. Sofern sie etwa als Besucher eines Freizeitbades einen RFID-Chip mit sich herumtragen, müssen sie jederzeit erfahren können, welche Daten über sie gespeichert sind, und nicht erst beim Verlassen der Einrichtung und Bezahlen der Rechnung.
„Auf meinen Vorschlag hin wird die Verbraucherschutzministerkonferenz Ende April mit Datenschutz-Fachleuten sowie Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden Chancen und Risiken der RFID-Technik erörtern. Davon erhoffe ich mir wichtige Impulse für die Datenschutzgesetzgebung“, so Tack.
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Alrun Kaune-Nüßlein, Tel.: 0331/ 866 -7016, E-Mail: Alrun.Kaune-Nuesslein@MUGV.Brandenburg.de


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